Die fünf Versorgungsverträge für Heilberufe Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie
Inzwischen sind alle bundeseinheitlichen Versorgungsverträge (ehemals Rahmenverträge) für Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie geschlossen. Aktuelle Informationen und Artikel zu den Versorgungsverträgen findest Du in der rechten Spalte in der Auflistung der Fachartikel.
In den Versorgungsverträgen zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) werden unter anderem die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, Preise und deren Abrechnung sowie die Verpflichtungen der Leistungserbringer zur Fortbildung geregelt. Sie richten sich nach den Rahmenempfehlungen zur Heilmittelversorgung und sind Voraussetzung für die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Mitgliedskassen.
So solltest Du Dich bezüglich der (neuen) Versorgungsverträge verhalten
- Lese Dir den neuen Vertrag für Deine Berufsgruppe genau durch: Mit Deiner Zustimmung zum neuen Versorgungsvertrag lässt Du Dich auch in vollem Umfang auf die neuen Spielregeln der GKV-Versorgung ein. Lerne diese Regeln kennen.
- Schule Dich und Deine Mitarbeiter: Da sich die Regeln für Prüfpflichten vermutlich vollständig ändern, musst Du Dich und Deine Mitarbeiter auf die Änderungen vorbereiten. Schule Dich selbst oder schicke Dein Team zu einem buchner Seminar. buchner Seminare vermitteln unabhängige Informationen, die nicht von Kassen oder Interessenvertretern stammen und sind die einzigen Seminare, die konsequent die wirtschaftlichen Interessen der Praxisinhaber berücksichtigen. Das buchner Seminar zu den einheitlichen Versorgungsverträgen, der neuen Heilmittel-Richtlinie und den neuen Verordnungsvordrucken findest Du hier.
Die neuen einheitlichen Versorgungsverträge machen Selbstabrechnung kinderleicht
In den einheitlichen Versorgungsverträgen wird es konkret zwei Vereinfachungen geben:
- Es gibt jeweils nur einen einheitlichen Versorgungsvertrag für die jeweilige Berufsgruppe für alle Bundesländer.
- Es existiert nur noch eine einheitliche Vergütungsvereinbarung für die Leistungen je Berufsgruppe.
Durch die Änderungen der einheitlichen Versorgungsverträge wird das Thema Abrechnung so einfach, dass sich jeder Praxisinhaber die Frage stellen sollte, ob es sich zukünftig noch lohnt, abrechnen zu lassen. Mit der Praxisverwaltungssoftware "STARKE Praxis" von buchner ist Selbstabrechnung kinderleicht. Das Programm unterstützt Dich bei den typischen Verwaltungsaufgaben. Von der Patientenanmeldung bis zur Abrechnung über die Mitarbeiterverwaltung und Buchhaltung. Dabei nehmen wir Dich gerne an die Hand. Weitere Informationen zu STARKE Praxis und eine ausführliche Beratung findest Du hier.
Fachartikel zum Thema "Versorgungsverträge" auf up-aktuell.de
- Physiotherapie: Neuer Bundesrahmenvertrag und Preisliste veröffentlicht
- Ergotherapie: Schiedsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt
- Schiedsspruch Physiotherapie: Neue Preise, alte Leistungsbeschreibungen
- BED beantragt Abberufung des Schiedsstellenvorsitzenden
- DVE gegen Auflösung der Schiedsstelle
- Rahmenverträge beinhalten Details telemedizinischer Versorgung
- Podologen: Anerkennungsfrist bis zum 30. September verlängert
- GKV-Therapie im Blindflug - Gelten die alten oder neuen Rahmenverträge
- LOGO Deutschland klagt gegen Schiedsspruch
- Schiedsverfahren bei Logopäden beendet
- Preisverhandlungen Ergotherapie: Vorläufige Preissteigerung von 3,41 Prozent
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