Neue Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung mit großen Einfluss auf den Arbeitsalltag aller Arbeitnehmer gefällt. Für viele Therapeuten gehört die Arbeitszeiterfassung schon fest zum Tagesablauf - ob händisch notiert oder mittels praktischer Software.
Das Urteil verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem transparenten System zukünftig vollständig zu erfassen. Die Regelung gilt also nicht nur wie bisher für die Arbeitszeiterfassung geringfügig Beschäftigter, sondern betrifft jeden einzelnen Angestellten. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und unbezahlte Überstunden zu vermeiden. Das betrifft alle Unternehmen in Europa, egal wie wenig Angestellte dort arbeiten. Das Urteil des EuGHs ist aber noch nicht rechtskräftig. Der deutsche Gesetzgeber muss die neuen Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen. Eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes ist damit zeitnah zu erwarten. Trotzdem sollten sich Therapie-Praxen schon jetzt Gedanken darüber machen und nicht erst handeln, wenn es bereits zu spät ist.
Methoden zur einfachen Arbeitszeiterfassung
Um alle Arbeitsstunden zu erfassen, müssen die Arbeitgeber Systeme zur Zeiterfassung einrichten. Software eignet sich besonders gut dafür, weil die Arbeitszeiten damit unkompliziert erfasst und auf digitalem Weg weitergegeben werden können. Bei der Wahl der richtigen Software sollten vor allem Therapeuten auf eine einfache Bedienung und Integration in den Arbeitsalltag achten, damit die Behandlung der Patienten durch den zusätzlichen Aufwand nicht beeinträchtigt wird.
Eine Lösung der Zeiterfassung speziell für Therapeuten ist der TERMINHELD von buchner. Hier haben Sie die Möglichkeit der Arbeitszeiterfassung per App oder mittels Software. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihr Smartphone sowieso bei sich tragen. Mit nur einem Knopfdruck wird die Arbeitszeit gestartet und mit einem weiteren dann pausiert oder beendet. Wenn Sie einen größeren Bildschirm bevorzugen, ist auch die Arbeitszeiterfassung per Software auf dem Computer möglich. Beide Wege sind absolut benutzerfreundlich und viel besser lesbar als der per Hand geschriebene Stundenzettel. Also fangen Sie doch gleich damit an, mit dem TERMINHELD Ihre Arbeitszeiten zu erfassen.
Fachartikel zum Thema "Arbeitszeiterfassung" auf up-aktuell.de
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Unsere up|plus-Hotline beantwortet Ihre Fragen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@buchner-consulting.de oder rufen Sie uns an unter 0800 94 77 360.
Das sollten Sie beachten:
Arbeitszeiterfassung ist unweigerlich mit persönlichen Daten der Arbeitnehmer verbunden. Diese dürfen weder weitergegeben, noch vom Arbeitgeber ausgenutzt werden, um Mitarbeiter in ihrem Verhalten zu kontrollieren. Das Instrument zur Zeiterfassung muss daher sicher sein. Das kann zum Beispiel über eine zertifizierte AES-256 Verschlüsselung sichergestellt werden.
Wenn für die Erfassung der Arbeitszeit Karten gestempelt oder der Praxis-Rechner erstmal hochgefahren werden muss, geht kostbare Zeit verloren. Stattdessen integrieren Sie die Arbeitszeiterfassung lieber in die Werkzeuge, die Therapeuten sowieso schon dabei haben - wie zum Beispiel das Smartphone. Mit einem Knopfdruck wird die Arbeitszeit gestartet, mit einem anderen beendet oder pausiert.
Wird die Arbeitszeit per Hand auf Kopiervorlagen oder Schmierpapier dokumentiert, werden wichtige Fakten vergessen oder sind schlimmstenfalls für den Arbeitgeber garnicht zu entziffern. Eine digitale Zeiterfassung sorgt für garantiert lesbare Dokumente. Mit der TERMINHELD-App kann sogar ausgeschlossen werden, dass für die Patientendokumentation wichtige Daten nicht mitgeliefert werden.
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht der Arbeitgeber. Eine Weitergabe der Stundenzettel auf digitalem Weg verbraucht keine zusätzlichen Ressourcen. Gleichzeitig können in der App oder auf dem Computer gespeicherte Daten in verschiedenen Formaten ausgegeben werden, sodass hier ganz einfach weitere Auswertungen und Statistiken erstellt werden können.