Vermeiden sie Umsatzeinbußen durch Regressgefahr
Ärzte sind zu wirtschaftlichem Verordnungsverhalten gezwungen. Sie werden durch individuelle Heilmittel-Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen persönlich in Regress genommen, wenn sie zu viele Heilmittel Verordnungen ausstellen. Daher verhalten sich Ärzte eher zurückhaltend, wenn es darum geht, einem Patienten eine Heilmittel-Verordnung auszustellen.
Eine Möglichkeit seine zuweisenden Ärzte hier zu unterstützen, ist es, Ihnen dabei zu helfen mehr extrabudgetäre Verordnungen auszustellen. Das heißt die Verordnungen so auszustellen, dass sie gar nicht in das Heilmittelbudget des Arztes mit eingerechnet werden. De so frei gewordenen Kapazitäten kann der Arzt dann für Heilmittelverordnungen bei Patienten mit kurz- oder mittelfristigen Gesundheitsproblemen einsetzen.
Extrabudgetären Verordnungsmöglichkeiten bieten Diagnosen, die entweder in der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe oder in der Liste zum Langfristigen Heilmittelbedarf vereinbart bzw. festgelegt sind. Patienten, die eine schwere und dauerhafte Erkrankung haben und nicht in einer dieser Listen bedacht sind, haben außerdem die Möglichkeit einen individuellen Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen. Auch Ihre Verordnungen würden dann das ärztliche Budget nicht weiter belasten und der Arzt könnte freier verordnen.
Bei buchner finden Sie alle wichtigen Informationen zur extrabudgetären Heilmittelverordnung – in Papierform, als Videomitschnitt oder als spannendes Praxisseminar live vor Ort.
Das kann man tun:

















Fachartikel zum Thema "Extrabudgetär verordnen" auf up-aktuell.de
-
-
Indikation Lymphödem: Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung
-
Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung – Indikation Schlaganfall
- „Extrabudgetär – gibt es doch gar nicht!“ – Sieben Regeln für die Arztkommunikation
- Ab Januar 2018: Erweiterte Diagnoselisten für extrabudgetäre Heilmittelverordnungen
Haben Sie Fragen zum Thema Extrabudgetäre Verordnung?
Unsere up|plus-Hotline beantwortet Ihre Fragen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@buchner-consulting.de oder rufen Sie uns an unter 0800 94 77 360.