Ärzte werden durch individuelle Heilmittel-Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen persönlich in Regress genommen, wenn sie zu viele Heilmittel Verordnungen ausstellen. Daher verhalten sich Ärzte eher zurückhaltend, wenn es darum geht, einem Patienten eine Heilmittel-Verordnung auszustellen.
Allerdings können Ärzte auch Verordnungen ausstellen, die "extrabudgetär" sind, also nicht in das arztindividuelle "Heilmittel-Budget" hinein gerechnet werden. Das ist so geregelt im SGB V und in einer Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Hier finden Sie eine kurze Übersicht, was Ärzte und Therapeuten (gemeinsam) machen können, um möglichst viele Patienten extrabudgetär mit Heilmitteln versorgen zu können.