GKV-Zulassung beantragen: Frühzeitig ist hier rechtzeitig
Den Antrag zur Zulassung für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen sollten Sie so früh wie möglich stellen.
Ansprechpartner sind die Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Bundesland.
Nach § 124 Abs 2 SGB V bilden die Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bei einem der Landesverbände oder den ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft.
Die Mitarbeiter in den Vertragsabteilungen sind meistens telefonisch gut erreichbar und geben alle gewünschten Auskünfte. Frühzeitige Kontaktaufnahme stellt sicher, dass die Zulassung pünktlich erfolgt. Und denken Sie daran: Auch für den Umgang mit Mitarbeitern der Krankenkassen gilt meist der Satz „Wie man in den Wald hineinruft, ...“.
Unterlagen für Arbeitsgemeinschaften
Die vertraglichen Grundlagen und Unterlagen finden Sie bei der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft: https://www.zulassung-heilmittel.de/argen.html
Räumliche Voraussetzungen erfüllen
Die räumlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je Fachgruppe. Hier sollten Sie sich informieren, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, ob die Räumlichkeiten die Voraussetzungen erfüllen.
Hier können Sie sich in den Zulassungsempfehlungen informieren, welche räumlichen Voraussetzungen für Ihre Berufsgruppe eingehalten werden müssen.