Telematik-Infrastruktur durchdacht integrieren

Das Thema Telematik-Infastruktur wird immer spannender. Sie erhalten von uns einen Überblick über die notwendige Ausstattung und die Finanzierung. Wir liefern Tipps und Tricks und zeigen, welche Vorteile das für die Arbeit in der Praxis hat.

Infos zur TI

Alle Heilmittelpraxen sollen an Deutschlands elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden: an die Telematikinfrastruktur (TI). Alles, was Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen zu diesem Thema wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Sie erhalten von uns einen Überblick über die notwendige Ausstattung und die Finanzierung für den Start in die Telematikinfrastruktur. Wir liefern Tipps und Tricks, wie sich Heilmittelpraxen auf die Installation der Telematikinfrastruktur vorbereiten können und zeigen, welche Vorteile das für die Arbeit in der Praxis hat

In der Übersicht

Was ist die Telematikinfrastruktur?

  • Digitales Netzwerk, das alle Teilnehmer des Gesundheitswesens miteinander verbindet
  • Sichere Identifizierung von Absender und Empfänger
  • Schneller Austausch von verschlüsselten Daten und Dateien
  • Standardisierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Softwaresysteme durch Interoperabilitätsstandards der gematik

Was brauchen Sie in Ihrer Praxis, um die TI nutzen zu können?

  • Einen Computer mit Praxissoftware (zum Beispiel STARKE Praxis)
  • Normale Internetverbindung
  • Sichere Verbindung zum Konnektor
  • eHealth-Kartenlesegerät
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Heilberufsausweis (eHBA)

Was sind wichtige Fachanwendungen der TI?

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation per E-Mail (KIM)
  • Abgleich von Versichertenstammdaten (VSDM)
  • Elektronische Heilmittelverordnung (eVO)

Der Praxisalltag wird digital und besser

  • Einfacher Behandlungsstart ganz ohne Papier
  • Korrekturen blitzschnell digital
  • Ärztliche Vorbefunde direkt im Zugriff
  • Vollständige Anamnese, inkl. Medikationsstatus
  • Compliance verbessert durch Integration der ePA
  • Digitale Quittung des Patienten
  • Digitale Direktabrechnung

Welche Vorteile hat die TI für Ihre Praxis?

  • Kommunikation mit den behandelnden Ärzten per verschlüsselter E-Mail
  • Kommunikation mit anderen Leistungserbringern, z. B. Pflege per verschlüsselter E-Mail
  • Digitaler Versand von Behandlungsberichten
  • Zugriff auf Medikationsdaten bestimmter Patienten
  • Teilnahme an der Benutzung der elektronischen Patientenakte
  • Einfachere verschlüsselte Abrechnung mit den Krankenkassen
  • Integration der TI in Ihre Praxissoftware (STARKE Praxis)

Wie sieht der weitere Fahrplan der TI aus?

  • Ausgabe der Praxisausweise und Heilberufsausweise ab dem ersten Halbjahr 2022
  • Kostenerstattung für Anbindung an die TI für Physiotherapeuten rückwirkend seit 01.07.2021
  • Kostenerstattung für Anbindung an die TI für andere Berufe des Heilmittelbereichs ab 01.07.2024
  • Spezifikationen für die elektronische Heilmittelverordnung müssen bis zum 01.07.2024 vorliegen
  • Verpflichtende Anbindung der Heilmittelerbringer an die TI ab 01.01.2026
  • Verpflichtende Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung ab 01.07.2026

Was können Sie machen, um an der TI teilzunehmen?

  • Kontakt zu buchner aufnehmen
  • Erstattungsmöglichkeiten für die eigene Berufsgruppe klären
  • Erstgespräch zum Umfang der Fachanwendungen klären
  • Praxisausweis und Heilberufsausweise bestellen
  • Installationen in der Praxis umsetzen
  • Erstattung durch GKV sicherstellen

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur soll die Datenautobahn des Gesundheitswesens werden. Es geht darum, eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Heilmittelpraxen und Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und anderen Teilnehmern des Gesundheitswesens zu ermöglichen. Damit sollen medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sein.

Vereinfacht gesagt sorgt die Telematikinfrastruktur dafür, dass erstens jeder Teilnehmer der Telematikinfrastruktur eindeutig zu identifizieren ist. Zweitens müssen die Daten sicher verschlüsselt vom Sender zum Empfänger geschickt werden.

Es muss also sichergestellt sein, dass eine verschlüsselte E-Mail an den Arzt auch wirklich bei dem Arzt ankommt, der beispielsweise den Therapiebericht erhalten soll.

Durch einen zentralen Verzeichnisdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur ist sichergestellt, dass alle TI-Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Ganz praktisch heißt das: Wenn Du einen Therapiebericht über die Telematikinfrastruktur an eine Arztpraxis schickst, kannst Du Dir sicher sein, dass der Therapiebericht genau bei dieser gewünschten Praxis ankommt. Und andersherum kann der Arzt sicher sein, dass der Therapiebericht von der Heilmittelpraxis stammt, die als Absender angegeben ist

Technische Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der TI ist eine Internetanbindung. Das kann ein einfacher DSL-Anschluss oder auch eine Verbindung über Mobilfunk (LTE) sein.

Für die technische Anbindung an die TI benötigst Du für eine Praxis:

  • Einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • Mindestens ein Kartenterminal
  • Einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
  • Einen VPN-Zugangsdienst zur TI
  • Ein Software-Update der Heilmittelpraxisverwaltung (z. B. STARKE Praxis)
  • Optional: Wenn Du keine Praxisverwaltung hast, kannst Du eine Software nur zur Verwaltung der TI-Fachanwendungen einsetzen

Anwendungen in der Praxis

Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt sich weiter und ermöglicht nun nach und nach weitere digitale Anwendungen. Welche das sind, wann mit ihnen zu rechnen ist und was Praxen dafür benötigen, zeigt die folgende Übersicht auf einen Blick.

Finanzierung der Grundausstattung

Heilmittelerbringer müssen die Anbindung ihrer Praxen an die TI nicht selbst zahlen. Das Gesetz hat die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Jede Praxis erhält eine erste Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.549 Euro, die die Kosten für den Konnektor und ein Kartenterminal umfasst.

Praxen, denen aufgrund ihrer Größe mehr als ein Kartenterminal zusteht, erhalten für jedes zusätzliche Terminal weitere 535 Euro. Es gilt: Für Praxen mit bis zu drei Physiotherapeuten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) besteht Anspruch auf ein Kartenterminal. Praxen mit vier bis sechs Therapeuten haben Anspruch auf zwei, Praxen mit sieben und mehr Therapeuten auf drei Kartenterminals. 

Zusätzlich gibt es eine Startpauschale von insgesamt 900 Euro. Sie umfasst die Kosten für das Update der Praxisverwaltungssoftware, die Installation der Technik und den Zusatzaufwand der Praxen in der Startphase.

Auch für die laufenden Betriebskosten sind Zahlungen durch die Krankenkassen gesichert: für die Wartung und die notwendigen Updates der Technik, für den Praxisausweis (SMC-B) sowie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Zusätzlich werden sogenannte Fachanwendungen (s. u.) finanziert. Der Umfang der Finanzierung hängt davon ab, welche Fachanwendungen eingesetzt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, ein mobiles Kartenterminal finanzieren zu lassen, falls die Praxis Hausund Pflegeheimbesuche durchführt.

Der Start der Erstattung unterscheidet sich je nach Berufsgruppe. Anspruch auf finanzielle Erstattung haben aktuell (erstes Quartal 2022) alle GKV-zugelassenen Physiotherapiepraxen. Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen haben erst ab dem 1. Juli 2024 einen Anspruch auf Erstattung. Dazu müssen die Heilmittelverbände der jeweiligen Berufsgruppe noch entsprechende Erstattungsvereinbarungen mit der GKV abschließen.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

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Was Du in Deiner Praxis benötigst

Die folgende Übersicht stellt die einzelnen technischen Komponenten der Telematikinfrastruktur im Detail mit den Funktionen und der Finanzierung vor.

Konnektor

Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor, der dafür sorgt, dass die gesamte Kommunikation der TI unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologie völlig abgeschirmt vom restlichen Internet möglich ist. Der Konnektor ist mit den Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (wie STARKE Praxis) im Netzwerk verbunden.

Finanzierung: Jede Praxis erhält einen Konnektor, mit dem die komplette Praxis an die TI angebunden wird. Praxisgemeinschaften können einen Konnektor gemeinsam verwenden. Die GKV erstattet die Kosten in vereinbarter Höhe vollständig

Kartenterminal

Funktion: Die stationären eHealth Kartenterminals sind notwendig, um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzen zu können. Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich beispielsweise die Versichertenstammdaten des Patienten, sein Medikationsplan und die Notfalldaten.

Über die Kartenterminals erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an die TI. Dazu muss der Praxisausweis in das Kartenterminal gesteckt werden. Ebenso wird der elektronische Heilberufsausweis über das Terminal eingelesen.

Finanzierung: Die GKV erstattet die Kosten der Kartenterminals im vereinbarten Umfang. Dabei können Praxen
abhängig von der Anzahl der in der Praxis arbeitenden Therapeuten Erstattungen für bis zu drei Geräte erhalten.

Mobiles Kartenterminal

Funktion: Heilmittelerbringer, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, erhalten ebenfalls ein mobiles Kartenterminal. Dieses Gerät kann die verschlüsselten Informationen der eGK auslesen.

Finanzierung: Die Geräte werden mit 350 Euro finanziert, zuzüglich zur Kostenerstattung für den zusätzlichen Praxisausweis.

Praxisausweis (SMC-B-Karte)

Funktion: Den Praxisausweis benötigen Heilmittelpraxen, um sich als medizinische Einrichtung zu registrieren, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Karte wird bei der TI-Installation in eins der Terminals gesteckt und mittels PIN freigeschaltet.
Eine erneute Eingabe der PIN ist immer dann erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Ohne Praxisausweis (dieser wird auch Institutionsausweis genannt) kann die Heilmittelpraxis nicht an der TI teilnehmen.

Finanzierung: Die Kosten für den Praxisausweis erstattet die GKV im vereinbarten Umfang. Er ist bis zu fünf Jahre lang gültig.

Bezug: Für die Ausgabe der Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, sodass das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Ausgabe für Heilmittelerbringer zentral verwaltet

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Funktion: Nötig ist der Ausweis für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Es ist deshalb sinnvoll, sich rechtzeitig mit einem eHBA auszustatten. Heilmittelerbringer beantragen ihn beim elektronischen Gesundheitsberuferegister in Münster.

Finanzierung: Über die Betriebskostenpauschale übernimmt die GKV einen Teil der Kosten.

VPN-Zugangsdienst

Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen und werden dann in deren Zulassungsliste aufgeführt.

Finanzierung: Die monatlichen Kosten für den VPN-Zugangsdienst werden durch die quartalsweise ausgezahlte
Pauschale für den laufenden Betrieb abgegolten. Diese beträgt 248 Euro je Quartal und enthält zusätzlich die Kosten für die Wartung und nötige Updates des Konnektors.

Anpassung Praxisverwaltungssystem

Funktion: Das Praxisverwaltungssystem muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.

Finanzierung: Die Kosten für das Update sind in der TI-Startpauschale (900 Euro) enthalten. Die Pauschale soll auch Kosten für die Installation und damit zusammenhängende Ausfallzeiten der Praxis sowie Schulungen der Mitarbeiter abdecken.

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Die Fachanwendungen der TI

Die TI nützt der Praxis, weil sie sogenannte Fachanwendungen bereitstellt. Das sind Dienste, die Sie innerhalb der TI nutzen können, um bestimmte Prozesse digital umzusetzen, bzw. bestimmte Aufgaben zu erledigen. Welche Dienste in Deiner Praxis zum Einsatz kommen, kannst Du aktuell noch selbst bestimmen, da Du Dich als Heilmittelerbringer zurzeit freiwillig an die Telematikinfrastruktur anbinden kannst.


Sobald die Anbindung der Heilmittelerbringer allerdings zu einer gesetzlichen Pflicht wird, werden bestimmte Fachanwendungen zu Pflichtdiensten, die Du in Deiner Praxis vorhalten und nutzen musst. (Beispiel: Patienten haben heute schon ein Recht darauf, dass der Leistungserbringer Unterlagen ihre Behandlung betreffend in die elektronische Patientenakte hochlädt. Diese gesetzliche Pflicht wird dann auch für Heilmittelerbringer gelten.) 

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Darum geht's: Leistungserbringer können in Notfällen wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen.

Hintergrund: Patienten können selbst entscheiden, ob und welche Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden. Notfalldaten sind beispielsweise Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder zu einer bestehenden Schwangerschaft. Auch Patientenverfügungen und Kontaktdaten von Angehörigen finden hier Platz. In der Regel legt der Hausarzt den Notfalldatensatz auf der eGK an. So ist er eine wichtige Informationsquelle für normale Behandlungssituationen, etwa bei der Anamnese. Um die Daten von der eGK auslesen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem elektronischen Heilberufsausweis individuell identifizieren.

Ergebnis: Schneller Zugriff auf relevante Behandlungsdaten auch für Heilmittelerbringer möglich

ersichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Darum geht's: Die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, können ausgelesen und aktuell gehalten werden.

Hintergrund: Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung hinterlegt. Diese Informationen können in der Heilmittelpraxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden. Mit dem VSDM können Heilmittelpraxen elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.

Ergebnis: Du hast immer aktuelle Versichertendaten in der Praxis – nie wieder eine Absetzung durch die GKV wegen einer falsch angegebenen Krankenkasse.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Darum geht's: Die elektronische Patientenakte ist die zentrale Ablage der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Dort sollen die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammengetragen werden.

Hintergrund: Die Patienten in Deutschland haben nicht nur ein Recht darauf, ihre elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse kostenlos zu erhalten, sondern sind auch diejenigen, die die Entscheidung treffen, welche Dokumentation von welchem Leistungserbringer eingesehen werden darf. In der ePA haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan und Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen. Sie können sie ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.

Ab 2022 sollen auch Privatversicherte die Vorteile der ePA nutzen können. Rehaeinrichtungen, Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegepersonal und der öffentliche Gesundheitsdienst sollen sie ab Version 2.0 nutzen können. Der weitere Ausbau der ePA sieht vor, Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und anderen Datenquellen einzubinden.

Ergebnis: Alle Gesundheitsdaten sind stets im Blick und zwar für alle Leistungserbringer, die dafür die Berechtigung von den Patienten erhalten. Das spart Zeit, verhindert unnötige Rückfragen und sorgt für inhaltliche Augenhöhe unter den Leistungserbringern.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Darum geht's: Die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten sollen mit dem elektronischen Medikationsplan direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient das will.

Hintergrund: Haus- und Fachärzte müssen den eMP regelmäßig aktualisieren, wenn der Patient diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Die Daten des eMP werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und können durch eine PIN gesichert werden. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Angaben zur Medikationshistorie. Apotheker können ebenfalls Einblick in die Medikationspläne des Patienten nehmen und zielgenauer und besser etwa zu Wechselwirkungen beraten.

Ergebnis: Alle für die Anamnese und Befunderhebung notwendigen Medikationsdaten können ohne Umweg über die elektronische Patientenakte direkt aus der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen werden.

KIM – Kommunikation im Medizinwesen

Darum geht's: Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht es Heilmittelpraxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur zu versenden und zu empfangen.

Hintergrund: Die Fachanwendung KIM organisiert, vereinfacht gesagt, die vertrauliche E-Mail-Kommunikation 

innerhalb der TI. Jede Nachricht über KIM (zum Beispiel der Behandlungsbericht des Physiotherapeuten) wird beim 

Versenden automatisch verschlüsselt und signiert. So sind besonders sensible Inhalte sicher. Ruft der Arzt die KIM Nachricht seines Physiotherapeuten in seinem Praxisverwaltungssystem auf, wird die Nachricht automatisch entschlüsselt und kann direkt weiterverarbeitet werden. Für das Versenden der KIM-Nachricht ist keine neue Software nötig, das funktioniert über das Heilmittel-Praxisverwaltungssystem (wie STARKE Software).

Im bundeseinheitlichen Adressbuch für alle Teilnehmer von KIM, in dem nur die geprüften Adressdaten des Gesundheitswesens stehen, sind die für Therapeuten wichtigen Kontaktinfos schnell gefunden. Das gilt auch umgekehrt, wenn der Arzt ein Dokument versenden möchte. Dann findet er die an die TI angeschlossenen Therapeuten im bundeseinheitlichen Adressbuch. So gelingt der Austausch mit Ärzten, aber auch Kolleginnen oder Kollegen. 

Dokumente gelangen wirklich dorthin, wohin sie sollen.

Ergebnis: Keine Therapieberichte oder Verordnungsänderungswünsche mehr per Fax! Mit KIM steht für die sichere 

Kommunikation mit allen anderen Leistungserbringern ein einheitlicher Standard zur Verfügung

Elektronische Heilmittelverordnung (eHMV)

Darum geht's: Ab 01.07.2026 soll die elektronische Heilmittelverordnung eine Pflichtanwendung für alle GKV-zugelassenen Heilmittelpraxen werden. Patienten werden in Zukunft nur noch einen Verordnungscode auf dem Smartphone oder per Ausdruck in der Heilmittelpraxis vorlegen, wenn sie eine Heilmittelverordnung erhalten haben.

Hintergrund: Bei den Arzneimitteln wird das eRezept gerade flächendeckend eingeführt. Da hakt und stockt es noch an verschiedenen Stellen, doch bis Ende dieses Jahres (2022) dürfte das erledigt sein. Die Erfahrungen mit dem eRezept werden in die Entwicklung der eHeilmittelverordnung einfließen: Der Arzt kann dann die Heilmittelverordnung elektronisch signieren und in der TI zum Abruf bereitstellen. Der Patient erhält einen Verordnungscode, entweder digital auf seinem Handy oder als Ausdruck, den er in einer beliebigen Heilmittelpraxis einlösen kann. Die Heilmittelpraxis kann die Verordnungsdaten digital in ihr Praxisverwaltungssystem (STARKE Praxis) einlesen, weiterverarbeiten sowie zur Leistungserbringung und Abrechnung vorbereiten.

Mit dem neuen elektronischen Leistungsnachweis können die Patienten elektronisch bestätigen, dass sie behandelt wurden. Das kann beispielsweise über die jeweilige Krankenkassenapp des Patienten erfolgen.

Ergebnis: Papierhaufen gehören der Vergangenheit an. Weniger Zettel, dafür mehr Zeit für Patienten. „Falsche“ Verordnungen und Absetzungen werden deutlich abnehmen, weil die Prüfung bereits in der TI stattfindet.

 

Erfahre, wie die Fachanwendungen Dir konkret in der Praxis nützen werden. Nimm Kontakt zu uns auf


Der Praxisalltag wird digital und besser

Die Telematikinfrastruktur hat das Ziel, den Praxisalltag so zu entlasten, dass Praxen mehr Zeit für ihre Patienten haben. Die Digitalisierung erleichtert die Kommunikation und den Austausch mit anderen Leistungserbringern ganz erheblich. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patientinnen und Patienten notwendig sind, sind schnell, einfach und lückenlos verfügbar. Das macht den Praxisalltag effektiver und ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Patienten-Versorgung.

Einfacher Behandlungsstart ganz ohne Papier

Wenn alles klar geht, dann wird es spätestens ab 2026 elektronische Heilmittelverordnungen geben und Patienten legen nur noch einen Verordnungscode vor, wenn sie behandelt werden möchten. Aufgrund dieses Verordnungscodes kann sich die Heilmittelpraxis die Verordnungsdaten aus der Telematikinfrastruktur herunterladen.

Korrekturen blitzschnell digital

Die Verordnungsdaten aus der Telematikinfrastruktur werden in der Regel schon auf formale Richtigkeit geprüft sein. Insofern werden in der Zukunft weniger Korrekturen notwendig sein. Wenn einmal Korrekturen einer Heilmittelverordnung notwendig sind, dann kann Deine Praxis diese einfach digital mit der Arztpraxis organisieren. Dazu
gibt es verschlüsselte E-Mails und einfache Chats, mit denen die verschiedenen Praxen unkompliziert Informationen austauschen können.

Ärztliche Vorbefunde direkt im Zugriff

Röntgenbilder des Arztes, Entlassbefunde aus dem Krankenhaus oder Pflegeüberleitungsbogen – alle Dokumente, die zur Versorgung des jeweiligen Patienten notwendig sind, befinden sich im Idealfall direkt in der elektronischen Patientenakte (ePA). Mithilfe der Telematikinfrastruktur hat die Heilmittelpraxis Zugriff auf diese Daten und kann die Therapieplanung optimieren.

Vollständige Anamnese, inkl. Medikationsstatus

Zu einer vollständigen Anamnese gehört möglicherweise der aktuelle Medikationsstatus. Mit Einwilligung des Patienten können die Daten zur aktuellen Medikation direkt in der Praxis von der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten ausgelesen werden.

ompliance verbessert durch Integration der ePA

Die Einbindung von Telemonitoring in die elektronische Patientenakte kann Heilmittelerbringer bei der Sicherstellung unterstützen, dass Patienten vereinbarte Übungen wirklich durchführen. Die Dokumentation solcher Trainings liefert eine gute Begründung, warum eine weitere Therapie medizinisch notwendig ist.

Digitale Quittung des Patienten

Die elektronische Leistungsbestätigung vereinfacht die Arbeit in den Heilmittelpraxen enorm. Anstatt Patienten zu zwingen, an der Rezeptionsschlange zu stehen und zu unterschreiben oder zu riskieren, das zu unterschreibende Papierverordnungen verloren gehen, wird es in Zukunft nur noch ein Klick in der Patienten-App der Krankenkasse sein, mit der ein Patient die Behandlung bestätigt

Digitale Direktabrechnung

Wenn alles digital ist, beschleunigt das auch die Abrechnung deutlich. Sobald eine Heilmittelverordnung vollständig erbracht wurde, kann sie sofort digital an die Krankenkasse geschickt werden, die vermutlich diese Rechnung innerhalb von fünf bis zehn Tagen bezahlt

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Vorteile der TI für Heilmittelpraxen

Wenn Du Gründe suchst, warum Du an der Telematikinfrastruktur mit buchner teilnehmen solltest, dann findest Du hier noch einmal die wichtigsten Gründe:

Durchgängig digital

Schluss mit Papierhaufen, händischen Quittungen und all den bürokratischen Pflichten, die aktuell für Heilmittelpraxen bestehen. Der Vorteil einer durchgängigen Digitalisierung macht sich bei praktisch allen Arbeitsabläufen der Heilmittelpraxis positiv bemerkbar.

Vollständig finanziert

Durch die Rahmenvorgaben des Gesetzgebers ist die GKV verpflichtet, den überwiegenden Teil der Anbindung an die Telematikinfrastruktur für die Heilmittelpraxen zu finanzieren. Anstatt selbst abwägen zu müssen, wie Du die Digitalisierung der eigenen Praxis starten und finanzieren willst, liefert die Telematikinfrastruktur eine sichere und nahezu vollständig finanzierte Struktur.

Endlich Augenhöhe

Bei der Digitalisierung zeichnet sich ab, dass Heilmittelerbringer endlich auf Augenhöhe in die Kommunikationskanäle des deutschen Gesundheitswesens eingebunden werden. Das bundeseinheitliche Adressbuch für die Kommunikation unter Leistungserbringern des Gesundheitswesens sorgt für eine Gleichstellung, denn alle Leistungserbringer sind gleichberechtigt aufgeführt. Der Zugang zu medizinischen Daten ist endlich für alle gesichert. So schafft Digitalisierung längst veraltete hierarchische Strukturen ab.

Weniger Regresse

Digitalisierte Heilmittelverordnungen werden automatisch dazu führen, dass Verordnungen weniger fehlerhaft sind. So wird das Risiko eines Regresses deutlich geringer. Das Absetzungstheater der vergangenen Jahrzehnte wird mit der Digitalisierung vermutlich Geschichte werden.

Alles sicher

Das Grundkonzept der TI ist vielfältig auf Sicherheit und Verlässlichkeit überprüft. Wer heute darüber diskutiert, ob Faxe datenschutzkonform sind, der wird in Zukunft mit der TI absolut sicher sein, mit wem genau er gerade kommuniziert und dass diese Kommunikation sicher verschlüsselt ist.


Der weitere Fahrplan der TI

Zeitplan von 2022 bis 2026 – vorbehaltlich der Umsetzung durch gematik, Landesregierungen, GKV und Heilmittelverbänden:

2021

Rückwirkend seit 01.07.2021

Die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV und Physiotherapeuten sieht vor, dass die GKV Physiotherapiepraxen bei einem freiwilligen Anschluss an die Telematikinfrastruktur die dabei entstehenden Kosten erstattet. In der Finanzierungsvereinbarung ist festgelegt, dass sich die Höhe der Kostenerstattung an der Kostenerstattung bei Arztpraxen orientiert.

2022

Erstes Halbjahr 2022

Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) können beim elektronischen Gesundheitsberuferegister bestellt werden. Damit können sich einzelne Therapeuten innerhalb der TI identifizieren. Die elektronischen Institutionsausweise/ Praxisausweise (SMC-B) können dort ebenfalls bestellt werden. Sie sind zwingende Voraussetzung für die
Teilnahme an der TI.

2024

anuar | 01.01.2024

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist nicht billig. Die einmaligen Investitionskosten, also auch die für den laufenden Betrieb der TI-Anbindung bei den Physiotherapeuten (ab 2021), müssen auch bei Logopädie-, Ergotherapie-, Podologie- und Ernährungstherapiepraxen finanziert werden. Die dazu notwendige Finanzierungsvereinbarung, die entsprechende Pauschalen vorsieht, soll für diese Heilmittelberufe bis 01.01.2024

Juli | 01.07.2024

Um die Telematikinfrastruktur ab 01.07.2026 auch für die elektronische Übermittlung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen von Heilmitteln nutzen zu können, ist die Gesellschaft für Telematik (gematik) mit der Erarbeitung der dafür notwendigen Vorgaben bis 01.07.2024 beauftragt.

Therapeuten können sich an die Telematikinfrastruktur anbinden, zunächst vollkommen freiwillig. Die im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur verbundenen Ausstattungs- und weiteren Betriebskosten werden allen Heilmittelerbringern ab dem 01.07.2024 auf der Grundlage der mit dem GKV-Spitzenverband entsprechend vereinbarten Finanzierungsregelungen erstattet (Physiotherapeuten schon seit 2021).

2026

Januar | 01.01.2026

Jetzt ist Schluss mit freiwillig: Alle Heilmittelerbringer mit GKV-Zulassung müssen verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Bezahlt wird diese Anbindung über die Pauschalen aus den Finanzierungsvereinbarungen zwischen GKV und Heilmittelverbänden.

Juli | 01.07.2026

Ab 01.07.2026 sind alle Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, Verordnungen von Heilmitteln elektronisch auszustellen und die TI zur elektronischen Übermittlung zu nutzen. Gleichzeitig werden alle Heilmittelerbringer verpflichtet, ihre Leistungserbringung aufgrund dieser elektronischen Verordnung durchzuführen.

Du möchtest mit Deiner Praxis dabei sein? Nimm Kontakt zu uns auf


Jetzt mit der Teilnahme an der TI starten

Wir bei buchner kümmern uns um alles, was Du benötigst, um erfolgreich in die TI zu starten. Das fängt bei der Bereitstellung der Technik an, setzt sich bei der Installation über Fernwartung fort und wird perfekt, wenn Du die TI innerhalb unserer Praxisverwaltungssysteme (STARKE Praxis) direkt und ohne Umweg nutzen kannst.

Informationsbedarf decken

Du hast noch Fragen zur Telematikinfrastruktur? Nimm gerne Kontakt zu unserem Vertriebsteam auf. Unsere Leute klären mit Dir in einem Video Call oder bei einem Besuch vor Ort alle offenen Fragen, zum Beispiel wie viele Kartenterminals Daufgrund Deiner Praxisgröße zustehen.

Angebot einholen

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Klug prüfen

Prüfe jetzt, inwieweit die Kosten für die Einführung und den laufenden Betrieb der TI-Anbindung durch die GKV-Erstattungen gedeckt sind. Sind alle für Deine Betriebsgröße notwendigen Aspekte berücksichtigt? Passt die Vertragslaufzeit zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Praxisausweis bestellen

Denke daran, dass Du für die TI-Anmeldung einen Praxisausweis (SMC-B-Karte) benötigst. Bestelle den Ausweis rechtzeitig beim elektronischen Gesundheitsberuferegister, damit Dir die Registrierungs-PIN pünktlich
zur Installation des Anschlusses vorliegt.

Heilberufsausweis bestellen

Für einige Anwendungen in der TI musst Du Dich als Therapeutin oder Therapeut identifizieren. Denke also rechtzeitig daran, Deinen elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister zu bestellen, um diese Dienste später nutzen zu können.

Termin vereinbaren

Vereinbare mit uns einen Termin für die Installation. Du erhältst dann von uns eine Checkliste, mit der Du den Installationstermin vorbereiten können.

Endlich starten

Sobald die notwendige Hardware rechtzeitig vor dem Installationstermin an Deine Praxis geliefert wurde, können wir gemeinsam mit Dir die Anbindung Deiner Praxis an die TI in der Regel per Fernwartung durchführen. Die erfolgreiche Installation wird von uns bestätigt, damit Du die Erstattung von der GKV anfordern kannst.

Erstattung erhalten

Wenn Du unsere Bestätigung der TI-Anbindung Deiner Praxis vorlegst, stehen Dir die Erstattungspauschalen der GKV zu.

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