Zusatzvereinbarung bei Teilzeit in der Elternzeit

Teilzeit in der Elternzeit als Chance für Kontinuität im Praxisbetrieb.

Gute Mitarbeiter sind rar, und wenn dann noch die Familienplanung dazwischen kommt, wird es bei der Terminplanung manchmal ganz schön eng.
Da bietet es sich an die Möglichkeiten zu nutzen, Mitarbeiter in Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung anzubieten. Diese ist bis zu max. 30 Stunden wöchentlich möglich und ist auf die Elternzeit begrenzt.

Bei einem darüberhinausgehenden Vertrag entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Ein solcher Vertrag berührt nicht den bestehenden Arbeitsvertrag, er wird lediglich zusätzlich für eine begrenzte Zeit gemacht.

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