Details
Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das am 1. Januar 2012 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber Regeln aufgestellt, die es möglich machen, dass Patienten mit einer schweren Erkrankung und langfristigem Behandlungsbedarf auf Antrag eine langfristige Genehmigung für die Heilmittel-Therapie erhalten können, die nicht das Heilmittel-Budget des verordnenden Arztes belastet.
Ab dem 1. Januar 2017 ist das Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in die Heilmittel-Richtlinie integriert worden. Hier wird alles klar geregelt. Zudem wurde eine Liste mit Diagnosen, bei denen die meisten Krankenkassen einen langfristigen Heilmittelbedarf als gegeben ansehen und ohne weitere Genehmigungsverfahren alle entsprechenden Verordnungen als extrabudgetär akzeptieren, als Anlage 2 in die Heilmittel-Richtlinie integriert.
Allerdings gibt es viele Erkrankungen, die ebenfalls einen langfristigen
Heilmittelbedarf auslösen, jedoch nicht auf dieser Liste stehen. In solchen
Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Versicherte bei seiner Krankenkasse
einen individuellen Antrag auf Genehmigung des langfristigen
Heilmittelbedarfs stellen kann.
Alle für die Antragsstellung notwendigen Informationen finden Sie in dieser Broschüre.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 01423 |
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Versandkosten | zzgl. Versandkosten Kosteninfo |
Seitenzahl | 40 |
Verlag | Buchner & Partner GmbH |
Abmaße | 14,8 cm x 21 cm |
VPE | 1 Broschüre |
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