Absagepflicht
Nimmt ein Patient seinen Termin ohne Absage nicht wahr, sieht das BGB vor, dass der Patient trotzdem die vereinbarte Vergütung bezahlen muss. Dazu finden Sie hier die entsprechenden Formulare, um Ausfallgebühr sofort beim nächsten Termin zu berechnen.







Therapiepraxen sind Bestellpraxen mit festen Terminen. Nimmt ein Patient den vereinbarten Termin mit seinem Therapeuten nicht wahr, bedeutet das einen Ausfall für den Therapeuten, den er nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann. Kurzfristige Absagen sind nicht nur Lücken im Terminplan, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, sondern stellen auch den Stellenwert der Therapie in Frage. Durch das konsequente Einfordern der Ausfallgebühren wird also nicht nur der Honorarausfall kompensiert, sondern dafür gesorgt, dass die Patienten verstehen, welchen hohen Stellenwert Therapie im täglichen Leben haben muss!