Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten
Qualifizierte Mitarbeiter sind für jede Praxis eine Bereicherung. Das macht sich sowohl bei den Therapieerfolgen bemerkbar, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Praxisinhaber können ihre Mitarbeiter motivieren, sich weiterzubilden, indem sie einen Teil oder die gesamten Kosten der Fortbildung übernehmen.
Was aber, wenn der Mitarbeiter kurzfristig nach Abschluss der Fortbildung aus der Praxis ausscheidet?Um im Falle einer Kündigung durch den Mitarbeiter kein zu hohes Risiko einzugehen, können Praxischefs in einer Rückzahlungsvereinbarung die übernahme von Fortbildungskosten mit dem Mitarbeiter genau regeln und so Zufriedenheit bei allen Beteiligten schaffen.
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