Kündigungsschreiben GEMA-Lizenzvertrag
Ein Urteil des BGH vom Juni 2015 stellt klar, dass das Abspielen von Hintergrundmusik in Arztpraxen nicht öffentlich und folglich nicht GEMA-pflichtig ist.
Somit ist dies auch in Therapie-Praxen nicht vergütungspflichtig und Du als Praxisinhaber kannst etwaige bestehende Lizenzvereinbarungen mit der GEMA deshalb mit Hinweis auf dieses Urteil fristlos kündigen.
Unser Musterschreiben ist dabei eine wertvolle Unterstützung. Und durch das Dateiformat word kannst Du es ganz leicht auf Deine Praxis anpassen.
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