Details
Die aktualisierte Heilmittel-Richtlinie macht es deutlich: In § 13 Ziffer 2m steht, dass die Ärzte eine konkrete Diagnose mit Therapiezielen auf der Verordnung zu notieren haben. In den §§ 26, 34 und 41 wird es noch präziser: Ärzte sollen insbesondere bei Folgeverordnungen bei ihrer Diagnostik Fremdbefunde berücksichtigen.
Diesen Umstand können Heilmittelerbringer optimal für ihr Arztmarketing nutzen. Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten sollten ihre Ärzte darauf hinweisen, dass diese unbedingt mit der Verordnung einen Therapiebericht anfordern sollen. Denn mit dem Therapiebericht des Heilmittelerbringers bleibt eine regresssichere Verordnung nach wie vor ganz leicht.
Zusatzinformation
Artikelnummer | VT1 |
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Versandkosten | zzgl. Versandkosten Kosteninfo |
Lieferzeit | ca. 2-4 Werktage |
Thema | Der Therapeut als Unternehmer, Der Therapeut im Spannungsfeld der Ärzte und Krankenkassen |
VPE | 1 Video-CD à ca. 90 Min. |
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