Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Praxisinhaber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Hinweis: Links zum Download finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung sowie in Ihrem Kundenkonto.