Mit Gültigkeitsfristen bei Ergo-Verordnungen spielend umgehen
So meisterst Du den Fristendschungel ganz ohne Absetzungen
Die Sache ist so: Eine Ergotherapie-Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen wird. Eine Verordnung wird auch ungültig, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird. Auf den ersten Blick sieht das einfacher aus, als es in der Praxis ist.
Der gültige Ergotherapie-Versorgungsvertrag sieht viele Ausnahmen vor. Das ist ein großer Vorteil für die gute Patientenversorgung. Aber das macht die korrekte Arbeit mit Verordnungen in der Praxis auch unübersichtlich. Es tauchen immer wieder Fragen auf. Wird etwas falsch gemacht, drohen Absetzungen.
- Wann genau gelten Ausnahmen?
- Unter welchen Umständen darfst Du tatsächlich mehr als 28 Tage zwischen dem Ausstellungsdatum und dem ersten Behandlungstermin verstreichen lassen?
- Wie berechnest Du die Summe von 70 Kalendertagen richtig, wenn Behandlungen über die 14-Tage-Frist hinaus unterbrochen werden dürfen?
Wenn in Deiner Praxis auch manchmal gegrübelt wird, wie es geht, ist dieses 90-Minuten-Seminar genau das richtige Update! Im Webinar klären wir alle Fragen zum Thema Fristen anhand von konkreten Beispielen!
Danach bist Du bestens informiert, gehst sicher mit Fristen um und weißt, wie Du Dich gegen Krankenkassen wehrst, wenn es hier zu unberechtigten Absetzungen kommt.
- Artikel-Nr.
- WBGFE
Dauer | ca. 90 Minuten |
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Themenfeld | Der Therapeut als Unternehmer, Der Therapeut im Spannungsfeld der Ärzte und Krankenkassen, GKV, Praxisorganisation, Rezeption |
Inklusive: | Umfangreiche Dokumentation und Tipps für den Praxisalltag |
Beginn | 19:00 |
Versandkosten | ohne Versand |