Aktualisiert am 10.10.2022
Arbeitsfähig bleiben trotz Corona–Reinigung, Desinfektion, Hygiene- und Schutzmaßnahmen für das Praxisteam
Trotz der Coronavirus-Pandemie wollen und müssen Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie den Betrieb aufrechterhalten. Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, um sich selbst und andere zu schützen, sind inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Patienten, sondern auch um den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
Welche Schutzmaßnahmen gegen Coronaviren solltest Du daher in der Therapiepraxis ergreifen? Wir haben mit unserer Produktmanagerin Tanya Vollstedt gesprochen, die für den Therapie- und Hygienebedarf bei buchner zuständig ist.
Welche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 kann ich überhaupt in meiner Therapiepraxis ergreifen?
Tanya Vollstedt: Es sollten ganz besonders gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sowie der empfohlene Abstand von 1,5 bis 2 Metern so weit wie möglich eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind wegen des Coronavirus jederzeit und überall selbstverständlich geworden. Trotzdem sollten Patienten und Mitarbeiter durch Ansprache oder Abstands- und Hinweisschilder immer wieder darauf aufmerksam gemacht werden. Natürlich gilt die konsequente Einhaltung der gängigen Basishygienemaßnahmen, die eine hygienische Händedesinfektion miteinbezieht. Dabei sollte es genügend Gelegenheiten zur Händedesinfektion geben. Ein Hauptaugenmerk sollte direkt auf Eingangsbereiche gelegt werden – hier bieten leicht zugängliche Desinfektionsmittelspender einen optimalen Schutz vor Grippe- und Coronaviren und sorgen dafür, dass Ihre Patienten Viren erst gar nicht mit in die Praxis nehmen.
Eine Flasche Desinfektionsmittel und Aufsteller mit dem freundlichen Hinweis, sich vor Betreten der Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie die Hände zu desinfizieren, sind z.B. sinnvolle Maßnahmen.
Wie spreche ich meine Patienten schon vor Betreten der Praxis auf das richtige Verhalten an?
Tanya Vollstedt: Bringe einen Hinweis direkt am Klingelschild an, z.B. mit folgendem Text: „Bitte betreten Sie die Praxis nicht, wenn Sie grippeähnliche Symptome haben oder möglicherweise mit einer am Corona-Virus erkrankten Person in Kontakt waren. Sie erreichen uns telefonisch unter…. AB, wir rufen zurück/oder per E-Mail an …., um das weitere Vorgehen zu besprechen.“
Warum am Klingelschild? Hinweise und Zettel auf der Tür oder daneben werden leider oft nicht wahrgenommen, auch wenn Du direkt im Blickfeld oder in schreienden Farben gestaltet sind. Auf die Klingel (oder den Türdrücker) MUSS der Patient schauen, um diesen zu betätigen.
Brauche ich ein Hygienekonzept?
Ja. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen nach der Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wieder Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden. Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und trat zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Arbeitgeber sind erneut verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, umzusetzen und bei Bedarf anzupassen.
Konkret heißt das: Wenn Du im Rahmen Deiner Gefährdungsbeurteilung z. B. Keimherde und Ansteckungsmöglichkeiten entdeckst, solltest Du diese mit auf Deine Praxis zugeschnittenen Maßnahmen ausräumen und dies dokumentieren. Auch regelmäßige Unterweisungen/Schulungen des gesamten Praxispersonals gehören dazu. Mit dieser ausfüllbaren Vorlage organisierst Du den ganzen Prozess im Handumdrehen.
Was kann ich in meiner Praxis noch tun?
Tanya Vollstedt: Das „Handtuchlager“, wie es in vielen Praxen vorhanden ist, hat ab sofort ausgedient. Das sollte man sich unabhängig von Corona sowieso überlegen. Auch Frotteebezüge auf Liegen sollten vermieden werden, es sei denn, sie werden für jeden Patienten frisch gewaschen wieder aufgezogen. Da das schwer möglich ist im Praxisalltag, desinfiziere lieber die Liegen direkt nach jedem Patienten, und verwende Einmalauflagen aus Papier. Außerdem ist zu empfehlen, alle Kontakt-und Berührungsflächen, wie beispielsweise Trainingsgeräte, Toiletten; Waschräume und Türklinken, mehrfach täglich zu desinfizieren.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen auch in der Praxis für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Darüber hinaus sollte insbesondere bei Händedesinfektionsmittel das Anbruchdatum auf der Flasche dokumentiert werden, um den Haltbarkeitszeitraum nicht zu überschreiten.
Wähle für Händedesinfektionsmittel am besten einen fest installierten Spender, der mit dem Arm oder berührungslos bedient wird, so werden Kontaminationen minimiert. Dieser sollte übrigens immer so platziert werden, dass er im „natürlichen Laufweg“ steht – auf dem Weg zur Tür, nicht davon weg, frei zugänglich, nicht „in einer Ecke“. Die Höhe sollte auf die Größe der Nutzer angepasst sein – selbstverständlich. Es gibt hier keine Norm, schaue einfach, wer ihn benutzen wird, und bringe ihn in entsprechender Höhe an.
Achte bei Desinfektions-, Seifen- oder Lotionsspendern mit wiederverwendbarer Pumpe auf eine regelmäßige Reinigung und Aufbereitung bei Flaschenwechsel oder dem Nachfüllen. Schaue auch unter den Spenderauslass, dort können sich gerade bei Waschlotionen Reste sammeln und einen Nährboden für Bakterien bilden.
Und was bringen Luftfilter?
Tanya Vollstedt: geeignete Luftfilter in der Praxis aufzustellen ist sicherlich eine Maßnahme, die Virenlast in der Praxis zu verringern. Man sollte hier auf möglichst wirksame Filter (HEPA 13 oder 14) achten, und auch die sog. Luftwechselrate. Ein Luftfilter sollte die Raumluft mind. 6x/Stunde austauschen, damit ein Effekt erzielt wird. Übrigens kann man diesen Effekt auch mit regelmäßigem, gründlichen Stoßlüften erreichen. Aber das ist oft kalt und kostet Zeit. Prüfe, wo es Sinn macht, mit Luftfiltern zu arbeiten (z.B. Empfangs- oder Wartebereich) und wo ein Lüftungskonzept besser passt (z.B. Behandlungsräume, wenn es genug davon gibt).
Muss ich eine Mundschutzmaske tragen?
Tanya Vollstedt: Je nach Bundesland, Branche und aktueller Infektionslage können die Vorschriften zum Tragen von Masken variieren. Es ist sehr wichtig, dass Du Dich regelmäßig informierst, um die Vorgaben in Deiner Praxis umzusetzen. Über die Regelungen in Deinem Bundesland kannst Du Dich hier informieren.
Bundesweit gilt nach der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 01.10.22:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder geeignete Atemschutzmasken (z. B. FFP2-Masken) bereitstellen, wenn bei Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 Metern, bei tätigkeitsbedingten Körperkontakten oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen.
Für Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske sowohl für den Therapeuten als auch für den Patienten bundesweit verpflichtend. Im buchner online Shop finden Sie CE-zertifizierte FFP2-Masken aus deutscher Produktion, leichte FFP2-Faltmasken mit vollem Schutz für Brillenträger sowie medizinische Einmal-Mundschutzmasken.
Wie erreiche ich eine hygienische Händedesinfektion?
Tanya Vollstedt: Das wissen Ihr alle, aber hier noch mal der Vollständigkeit halber: Bei der hygienischen Händedesinfektion das Händedesinfektionsmittel in die hohlen, trockenen Hände geben und über 30 Sekunden nach den 6 Schritten bis zu den Handgelenken einreiben (Standard-Einreibemethode gem. EN 1500). Denke daran, alle Ringe abzunehmen und nicht mit dem Desinfektionsmittel zu sparen – ein gutes Maß ist die gefüllte hohle Hand. Achte auch darauf, das Desinfektionsmittel gründlich einzureiben, ein „Abtropfen“, Schütteln oder gar Abtrocknen führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Guter Nebeneffekt: die Rückfetter im Desinfektionsmittel können so gut wirken und Deine Haut gleich wieder mit Feuchtigkeit versorgen. Es macht Sinn, eine Anleitung für alle Mitarbeiter und Patienten als Erinnerung zur Verfügung zu stellen. Diese Anleitung zur hygienischen Händedesinfektion kannst Du kostenlos hier herunterladen.
Aber auch Händewaschen zerstört den Corona-Virus, wenn es denn richtig gemacht wird – 30 Sekunden lang mit warmen Wasser und Seife (Kleiner Tipp: zweimal das Lied Happy Birthday im Kopf durchsingen entspricht in etwa dieser Zeit). Da es sich um ein sog. „behülltes Virus“ handelt – also ein Virus mit einer Hülle aus Lipiden – kann man dies mit Seife gut deaktivieren. Hinterher die Hände an einem Einmaltuch abtrocken, und möglichst eine Handcreme zur Pflege verwenden.
Nur gesunde Haut wehrt durch eine intakte Oberfläche und einen funktionierenden Säureschutzmantel Erreger ab. Daher ist Hautpflege für Therapeuten keine Kosmetik, sondern gehört zum Arbeitsschutz dazu. Die BGW empfiehlt, folgende Punkte zu beachten:
- Hautschutzcremes vor hautbelastenden Tätigkeiten während der Arbeit auftragen
- Handschuhe tragen – so lange wie nötig, so kurz wie möglich
- Nur trockene Hände desinfizieren - mit einen geprüften, wirksamen Desinfektionsmittel mit Rückfettern
- Hände waschen auf das absolute Minimum beschränken, z. B. bei Verschmutzungen oder nach dem Toilettengang
- Hände nach dem Waschen mit einem Einmaltuch vollständig trocknen
- Hautpflegecreme nach der Arbeit auftragen.
Welche Mittel sind geeignet bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)?
Tanya Vollstedt: Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Corona, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid plus" oder "viruzid" anzuwenden. Wichtig hierbei ist, dass man die individuellen Mengenangaben und die Einwirkzeit des jeweiligen Desinfektionsmittels beachtet. Im buchner online Shop findest Du Desinfektionsmittel für Deine Praxis.
Welcher Handschuh ist der richtige?
Einmalhandschuhe gibt es in verschiedenen Qualitäten und müssen den Mitarbeitern vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen vor Infektionen schützen, ohne die Haut zu belasten.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Handschuhtypen:
- Chemikalienfeste Schutzhandschuhe eignen sich für Tätigkeiten mit Reinigungsmitteln oder beim Desinfizieren von Flächen und Instrumenten. Sie sind mehrfach verwendbar und haben lange Stulpen, die Ihre Unterarme schützen. Produkte aus Nitrilkautschuk oder aus Vinyl sind haltbarer als aus Latex und haben geringe Allergiegefahr.
- Einmalhandschuhe aus Nitril eignen sich besonders für Tätigkeiten, die feines Tastgefühl erfordern. Es besteht nur geringe Allergiegefahr und sie sind mechanisch gut belastbar.
- Einmalhandschuhe aus Vinyl (PVC) bewahren Deine Haut vor Kontakt mit Kosmetikprodukten, Seife oder Cremes. Allergien gegen Vinyl sind sehr selten.
- Einmalhandschuhe aus Latex schützen vor Krankheitserregern, in der Regel aber nicht vor Chemikalien. Latexhandschuhe schützen auch vor Tensiden, doch sie können Allergien auslösen. Besonders kritisch sind gepuderte Latexhandschuhe - verwenden Sie generell nur ungepuderte Handschuhe und benutzen Sie Latexhandschuhe nur für den Infektionsschutz.
- Baumwollhandschuhe saugen Schweiß auf und schützen die Haut so eine gewisse Zeit vor dem Aufquellen. Bei länger andauernden Arbeiten (ab 20 Minuten) in flüssigkeitsdichten Handschuhen sollten Sie daher Baumwollhandschuhe unterziehen.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Das Robert-Koch-Institut hat eine FAQ-Seite, die stets aktualisiert wird. Hier erhält man fundierte Informationen und gute Verhaltenstipps. Die BGW bietet umfangreiche Informationen vor allem zu Hygienekonzepten und Arbeitsschutz-Maßnahmen in der Therapiepraxis auf ihrer Seite.
Fachartikel zum Thema "Hygiene" auf up-aktuell.de
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Step-by-Step zum Hygienekonzept
Unser Desinfektionsplan zum Download im buchner-Shop
Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):