Medizinische Begründung eines Heilmittelbedarfs

Therapiebedarf über die orientierende Behandlungsmenge ganz einfach begründen

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie gibt es keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr. Dennoch dürfen Ärzte bei entsprechender medizinischer Indikation über die im Heilmittelkatalog festgelegte orientierende Behandlungsmenge hinaus Heilmittel verordnen. Eine Begründung muss in der Patientenakte des Arztes dokumentiert werden. Du kannst Deine zuweisenden Ärzte unterstützen, indem Du ihnen die medizinische Begründung in Form Deines Re-Befunds bzw. Therapieberichtes lieferst. Mit diesem Formular geht das schnell und standardisiert.

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