Die neue Heilmittel-Richtlinie in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie
Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) für Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie beschlossen. Hierbei wurden die allgemeinen Rahmenbedingungen bei der Verordnung von Heilmitteln überarbeitet.
Diese Änderungen ziehen noch weitere Neuerungen nach sich:
- Es wird ein neues Verordnungsmuster für alle Heilmittelbereiche geben.
- Eine neue Blankoverordnung wird eingeführt. Eine Blankoverordnung ist eine ärztliche Heilmittel-Verordnung mit Diagnose und Indikation zur Heilmitteltherapie, bei der der Therapeut Art (Heilmittel) und Intensität (Dauer und Frequenz) der Therapie selbst bestimmt. Sie soll ein erster Schritt der Therapeuten in Richtung Direktzugang sein. Details hierzu müssen aber noch zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden vereinbart werden.
- Bis zum Inkrafttreten vergeht noch einige Zeit, trotzdem sind viele Praxisinhaber neugierig. Deshalb haben wir weiter unten schon einmal vorab die brennendsten Fragen für Dich beantwortet.
- Damit Du eine faire Chance hast, diese Änderungen rechtzeitig in den Praxisalltag zu integrieren, kannst Du hier bereits unsere neue Auflage der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittel-Katalogs (HMK) bestellen.
- Zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird selbstverständlich auch eine aktuelle Version unserer beliebten HMK-App erscheinen.
Durch die Änderungen der einheitlichen Rahmenverträge wird das Thema Abrechnung so einfach, dass sich jeder Praxisinhaber die Frage stellen sollte, ob es sich zukünftig noch lohnt, abrechnen zu lassen. Mit der Praxisverwaltungssoftware "STARKE Praxis" von buchner ist Selbstabrechnung kinderleicht. Das Programm unterstützt Dich bei den typischen Verwaltungsaufgaben. Von der Patientenanmeldung bis zur Abrechnung über die Mitarbeiterverwaltung und Buchhaltung. Dabei nehmen wir Dich gerne an die Hand. Weitere Informationen zu STARKE Praxis und eine ausführliche Beratung findest Du hier.
Heilmittel-Richtlinie für zahnärztliche Verordnungen
Die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte regelt die Versorgung von Patienten mit kassenzahnärztlichen Heilmittel-Verordnungen für Physiotherapie und Logopädie. Im Zuge der Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) für die vertragsärztliche Verordnung wurde auch diese Richtlinie überarbeitet. Die Neufassung tritt ebenfalls zum 01. Januar 2021 in Kraft. Unter www.up-aktuell.de halten wir Dich weiter auf dem Laufenden.
Bestens vorbereitet auf die neue Heilmittel-Richtlinie mit dem Heilmittel-Katalog und den Seminaren von buchner
FAQs : Was ändert sich mit den Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie ab Januar 2021?
Die Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wirft eine Reihe von Fragen auf. Wir haben einmal die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten für Dich zusammengestellt.
Stimmt es, dass eine Heilmittelverordnung nicht mehr innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss?
Das stimmt zum Teil. Bisher soll eine Verordnung innerhalb von 14 Kalendertagen (Podologie und Ernährungstherapie 28 Tage) begonnen werden. Alternativ können die Ärzte den spätesten Behandlungsbeginn mit einem konkreten Datum benennen. Der späteste Behandlungsbeginn wird zukünftig für alle Heilmittelbereiche auf 28 Kalendertage festgelegt. Aber der Arzt hat die Möglichkeit einen sogenannten “dringlichen Behandlungsbedarf « anzukreuzen. Dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden (§ 13).
Fällt das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls wirklich weg?
Aktuell gibt es den Regelfall, mit Erst- und Folgeverordungen mit gegebenenfalls anschließender Verordnung außerhalb des Regelfalls. In Zukunft wird es den »Verordnungsfall« geben. Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittel-Katalog. Wegen des Wegfalls der Verordnung außerhalb des Regelfalls, entfällt auch das zugehörige Genehmigungsverfahren (§7).
Bedeutet der Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls, dass Patienten nicht mehr bedarfsgerecht versorgt werden können?
Nein, dem ist nicht so. Wenn die orientierende Behandlungsmenge ausgeschöpft ist, gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, aus medizinischen Gründen Heilmittel zu verordnen. Diese medizinische Begründung muss in den ärztlichen Akten dokumentiert sein (§7).
Können Ärzte auch weiterhin extrabudgetäre Verordnungen ausstellen?
Auch mit den Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie für Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie wird es weiterhin Diagnosen mit besonderem Verordnungsbedarf oder langfristigem Heilmittelbedarf geben.
Gibt es endlich eine klare Regelung für das Vorgehen bei "Ärtzehopping"?
Es gibt seit Jahren Streit zwischen GKV und KBV, ob ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslöst oder nicht. Manchmal werden Therapeuten deswegen ungerechtfertigt Abrechnungen gekürzt. In Zukunft ist klargestellt: Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweils verordnende Ärztin oder den jeweils verordnenden Arzt (§ 7). Neuer Arzt bedeutet dann auch immer neuer Verordnungsfall.
Gibt es auch neue Verordnungsmuster?
Ja. Mit dem Start der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie für Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie wird es auch ein neues Heilmittel-Verordnungs-Formular geben. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt samt Detailbeschreibungen veröffentlicht, damit u.a. die Arztsoftwaresysteme rechtzeitig angepasst werden können. Weiterführende Informationen dazu liest Du auf up-aktuell.de.
Die auffälligste Änderung ist die Zusammenführung aller Heilmittelbereiche auf ein gemeinsames Verordnungsformular. Das heißt, das neue Heilmittel-Formular 13 wird die bis dahin geltenden Formulare 13 (Physio/Podo), 14 (Logo) und 18 (Ergo/Ernährung) ersetzen.
Eine Vordruckerläuterung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kannst Du Dir hier herunterladen: