Allgemeine Datenschutzerklärung für Therapiepraxen, DIN A4, 50 Blatt
Weil Therapie auch immer Vertrauen bedeutet.
Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ist Alltag in jeder Therapiepraxis. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), rückt das Thema stärker in den Fokus: Patienten müssen vor der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten umfassend, verständlich und in leicht zugänglicher Form über die Einzelheiten der Datenverarbeitung informiert werden (vgl. Art. 13, 15 DSGVO). Da Du als Praxis/Therapeut zur Abwicklung der Behandlung zumindest immer Daten zur Gesundheit des Patienten erfahren und in der Patientenakte dokumentierst, händigst Du diese Datenschutzerklärung aus.
- Artikel-Nr.
- 01050
- Lieferzeit
- ca. 2-4 Werktage
- VPE
- 50 Blatt
Papier-Verarbeitung | gefalzt |
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Bedruckung | Beidseitig |
Format | DIN A4 gefalzt |
Format | offen DIN A3 |
Auflage / Version | VER002 |
VPE | 50 Blatt |
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Fragen zum Produkt
Frage
Muss der Pat. mir etwas unterschreiben, dass ich es ausgehändigt habe? Wenn ich es ja nur Abgebe habe ich ja gar kein Nachweis das der Pat. es bekommen hat oder?
Vielen Dank
Vielen Dank
Antwort
Mit diesem Formular kommen Sie lediglich Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht nach. Sie informieren den Patienten darüber wie und warum bei Ihnen in der Praxis Daten verarbeitet werden (vgl. Art. 14, 15 DSGVO) und klären Ihn über seine Betroffenenrechte auf. Sie müssen ihn hierüber nur aufklären, der Patient muss aber nicht einwilligen, aus diesem Grund muss er das Formular auch nicht unterschreiben. Wenn Sie diesen Vorgang in Ihren Anmeldeprozess im QM-System integrieren, dann genügt dies.
Die Datenschutzerklärung ersetzt aber keine Einwilligung in Datenweitergabe an Dritte.Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team
Die Datenschutzerklärung ersetzt aber keine Einwilligung in Datenweitergabe an Dritte.Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team
Frage
Das Formular für den Datenschutz ist dieser auch in Österreich gültig?
Antwort
Die Datenschutzerklärung wurde in Anlehnung an die DSGVO für den deutschen Markt entworfen.Es kann also sein, falls es für Österreich abweichende Besonderheiten gibt, dass diese nicht berücksichtigt sind.Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team