Einwilligung zur Weitergabe von Daten an ein Abrechnungszentrum, DIN A5, 25 SD-Sätze

Nur mit dem Einverständnis des Patienten Daten an externe Dienstleister weitergeben.

Hole Dir vor vor der Terminvergabe eine Einwilligung des Patienten, dass er mit der Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Abrechnung an ein Abrechnungszentrum einverstanden ist. So trennst Du die Einwilligung klar von dem Behandlungsvertrag und bist rechtlich auf der sicheren Seite, dass kein sogenanntes "Koppelgeschäft" zwischen der Einwilligung und Deiner Behandlungszusage besteht.

Artikel-Nr.
01051
Lieferzeit
ca. 2-4 Werktage
VPE
25 SD-Sätze
11,89 € 9,99 €
Weitere Informationen
Papier-Verarbeitung Selbstdurchschreibend
Format DIN A5
Auflage / Version VER001
VPE 25 SD-Sätze
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Fragen zum Produkt

Frage
Was bedeutet die Mengenangabe 25 SD-Sätze?
Antwort
Die Abkürzung "SD" bedeutet "selbstdurchschreibend". SD-Sätze bestehen aus einem Original und einer oder mehreren Kopien.
Das Durchschreiben muss mit einem gewissen Druck erfolgen, z.B. einem Kugelschreiber, Nadeldrucker oder Schreibmaschine. Das Durchschreiben mit Filzstiften, Tintenfüller, Tintenstrahl- oder Laserdruckern ist demzufolge nicht möglich.
 
Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team
Frage
Was mache ich, wenn ein Pat dieses Formular ausdrücklich nicht unterschreiben will. Muss ich dann mit der Krankenkasse direkt abrechnen oder darf ich dann das Rezept gar nicht annehmen?
Antwort
Wenn Sie ausnahmsweise direkt mit der Kasse abrechnen möchte, können Sie diestun. Problematisch ist hier allerdings, dass Sie sich vertraglich an das Abrechnungszentrum gebunden haben und eine Selbstabrechnung in der Regel nicht einfach so möglich ist. Dies zumindest bei Kassen-Patienten. Privat-Patienten gibt man einfach die Rechnung in die Hand, davon erfährt das Abrechnungszentrum nichts. 
Wenn der Kassen-Patient die Einwilligung in die Datenweitergabe nicht gibt und man nichtselbst abrechnen kann/will, muss er darauf hingewiesen werden, dass eine Abrechnung dererbrachten Leistung nicht möglich ist und er deshalb in der Praxis nicht behandelt werdenkann.Wurde die Behandlung aber schon begonnen (ist also der Behandlungsvertrag bereitsgeschlossen, egal ob mündlich oder schriftlich), darf der Patient nicht weggeschicktwerden. Denn Sie sind zur Durchführung der vertraglichen Leistung verpflichtet. Die(weitere) Durchführung der Behandlung darf nicht an die Einwilligung geknüpft werden, dadiese dann nicht freiwillig abgegeben wird und somit unwirksam wäre (egal obKassen-Patient oder Privat-Patient).
Herzliche Grüße
Ihr buchner-Team
Frage
Wie lange hat diese Einwilligung Gültigkeit? Nur für eine Serie ,oder bei Nichtwiderruf über mehrere Jahre?
Antwort
Die Einwilligung wird immer für eine Behandlungsreihe/Behandlungsfall erteilt, Dies steht auch so im Text des Formulars. Eine dauerhafte Erteilung bis auf Widerruf ist rechtlich unsicher.

Herzliche Grüße
Ihr buchner-Team