Privatpreise als Sache der Einstellung

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Thema: Privatpreise
Privatpreise als Sache der Einstellung

Diese 4 Tipps werden Deinen Blickwinkel aufs Thema Privatpreise nachhaltig verändern

Was Dein Mindset mit Deiner Preispolitik zu tun hat

Wusstest Du, dass Deine Privatpreispolitik auch eine Sache des Mindsets ist? Betrachtest Du das Thema mal aus einer anderen Perspektive, kann es Dir künftig leichter fallen, Deine Privatpreise anzupassen. Die foolgenden Tipps können dabei helfen.

Du alleine darfst entscheiden, was Deine Leistung wert ist

Therapeutinnen und Therapeuten sind Freiberufler! Auch wenn das Deine Patientinnen und Patienten vielleicht hin und wieder vergessen – als Freiberufler darfst Du selbst entscheiden, was Deine Leistung kostet und musst Dich an keine gesetzliche Gebührenordnung halten. Das ist Dein Recht und dieses Recht solltest Du wahrnehmen!

Die GKV bekommt einen riesigen Mengenrabatt auf Deine wertvolle Therapie

Wenn Du bisher davon ausgegangen bist, dass Du Dich bei Deinen Privatpreisen an den GKV-Preisen orientieren solltest, betrachte es ab heute doch einfach mal so: Deine Privatpreise sind die Norm und bestimmen, wie viel Deine Leistung wert ist. Sie dürfen über den GKV-Preisen liegen! Die GKV bekommt darauf einfach einen ziemlich großen Rabatt.

Du behandelst nur noch Privatpatienten, die Deine Behandlungen wertschätzen

Du hast Angst, dass Du Patientinnen und Patienten verlierst, wenn Du Deine Privatpreise erhöhst? Klar, das kann und wird passieren. Aber das Gute daran: Du behandelst künftig nur noch Personen, die wissen, dass gute Therapie ihren Preis hat. Das sorgt für mehr Compliance und Therapieerfolg. Und auch um Lücken im Therapieplan musst Du Dich nicht sorgen, denn sicher ist Deine Warteliste prall gefüllt.

Beihilfe ist keine Vollversicherung

Privatpreise gelten für viele Deiner Patientinnen und Patienten: Selbstzahlerinnen und Selbstzahler, Privatversicherte sowie Beihilfeversicherte. Wer wie versichert ist, ist für Dich weder auf der Verordnung noch an Deinen Patientinnen und Patienten selbst zu erkennen. Deshalb sollte auch der Beihilfesatz in Deiner Preisgestaltung keine Rolle spielen, denn Beihilfe ist keine Vollversicherung. 

Herzliche Grüße von der Kieler Förde

Lisa von der buchner.academy

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