GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Was ändert sich für Heilmittelpraxen?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – kurz GKV-BStabG – ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Es soll die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und betrifft auch Heilmittelerbringer. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie bringt das Gesetz einige Änderungen mit sich.
Was genau ändert sich? Und was bedeutet das für Deine Praxis? Hier findest Du die wichtigsten Punkte im Überblick.
1. Die versorgungsbezogene Pauschale bei der Blankoverordnung entfällt
Seit dem 30. Juli 2026 entfällt die versorgungsbezogene Pauschale bei der Blankoverordnung. Für bereits begonnene Heilmittelversorgungen gilt Bestandsschutz.
Noch offen ist allerdings, wann die Heilmittelversorgung als begonnen gilt: Der Gesetzestext stellt auf den Behandlungsbeginn ab, die Gesetzesbegründung nennt die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins. Damit könnte die Pauschale auch bei späterem Behandlungsbeginn noch abrechenbar sein, wenn der Termin spätestens am 29. Juli 2026 vereinbart wurde. Eine abschließende Klärung steht derzeit noch aus.
2. Die Zuzahlung steigt
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlungspauschale für Heilmittel von 10 auf 15 Euro. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen müssen die höhere Pauschale dann bei der Berechnung und Einziehung der Zuzahlung berücksichtigen.
3. Die Grundlohnsummenbindung kommt zurück
Die wirtschaftlich wohl wichtigste Änderung für Heilmittelpraxen betrifft die Entwicklung der Vergütung. Ab 2027 werden mögliche Preissteigerungen wieder an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden. Vereinfacht gesagt beschreibt die Grundlohnsumme die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Versicherten. Steigt sie beispielsweise um drei Prozent, können grundsätzlich auch die Vergütungen höchstens entsprechend steigen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geht für die Jahre 2027 bis 2029 einen Schritt weiter: In diesen drei Jahren liegt die Obergrenze für Vergütungssteigerungen einen Prozentpunkt unter der Entwicklung der Grundlohnsumme. Damit werden hohe Preissteigerungen, wie sie Heilmittelerbringer in den vergangenen Jahren erlebt haben, zunächst nicht mehr möglich sein.
Sinkende Vergütungen für Physiotherapie & Co.?
Nein, das bedeutet keine sinkenden Vergütungen. Und dieser Unterschied ist wichtig. Die bestehenden Vergütungen für Heilmittel werden durch die Grundlohnsummenbindung nicht gekürzt. Begrenzt wird, wie stark die Preise künftig steigen können.
Hinzu kommt: Die Ausgangslage der Heilmittelbranche ist heute eine andere als bei der früheren Grundlohnsummenbindung. Die Vergütungen in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen und liegen heute auf einem wesentlich höheren Niveau. Die Grundlohnsummenbindung bremst also die weitere Preisentwicklung – sie setzt die bisherigen Vergütungssteigerungen nicht zurück.
Was kannst Du in Deiner Praxis tun?
Wie stark die GKV-Vergütung künftig steigt, kannst Du nicht beeinflussen. Wie wirtschaftlich Deine Praxis mit dieser Vergütung arbeitet, dagegen schon. Deshalb lohnt es sich jetzt umso mehr, die eigenen Stellschrauben zu kennen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Minutenpreise im Blick behalten: Wie viel Umsatz erzielst Du mit einer Leistung pro Behandlungsminute? Wenn Du wissen möchtest, wie Du den Minutenpreis als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument für Deine Praxis nutzen kannst, dann melde Dich kostenlos zum up-webcast an.
- Privatpreise regelmäßig prüfen: Steigende Kosten und GKV-Preise sollten sich auch in Deiner Preisgestaltung für Privatleistungen widerspiegeln.
- Leistungsplanung optimieren: Terminlängen, Auslastung und ein gutes Ausfallmanagement beeinflussen die Wirtschaftlichkeit Deiner Praxis.
- Gruppen- und Parallelbehandlungen nutzen: Wo sie fachlich sinnvoll und vertraglich möglich sind, können sie wirtschaftlich interessant sein. Infos dazu findest Du zum Beispiel in diesem Artikel auf up-aktuell.de.
- Kosten kennen: Wer seine Kostenstruktur im Blick hat, kann besser beurteilen, wie wirtschaftlich die eigene Praxis tatsächlich arbeitet.
GKV-BStabG: Ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt für Physiotherapiepraxen, Ergotherapiepraxen, Logopädiepraxen und Podologiepraxen Veränderungen mit sich. Die versorgungsbezogene Pauschale bei der Blankoverordnung entfällt, die Zuzahlung steigt und die möglichen Vergütungssteigerungen werden begrenzt.
Gerade die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung ist keine erfreuliche Entwicklung. Sie bedeutet aber nicht, dass die Vergütung für Heilmittel sinkt oder Deine Praxis plötzlich wirtschaftlich nicht mehr funktionieren kann. Im Gegenteil: Du hast weiterhin Möglichkeiten, die Wirtschaftlichkeit Deiner Praxis selbst zu beeinflussen. Je besser Du Deine Zahlen, Deine Leistungen und Deine Abläufe kennst, desto gezielter kannst Du diese Möglichkeiten nutzen. Weitere Infos gibt’s kostenlos zum Anhören in dieser up-podcast Folge.
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up-webcast zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Minutenpreise steuern und Wirtschaftlichkeit in der Heilmittelpraxis gezielt beeinflussen
16.09.2026 · 19:00 Uhr - online