Fristen bei Heilmittelverordnungen im Blick

Welches Datum zählt und wie berechnest Du Fristen richtig?

Im Praxisalltag musst Du viele Fristen im Blick behalten. Doch bevor Du Tage, Wochen oder Monate zählst, kommt erst die Frage: Von welchem Datum aus musst Du eigentlich rechnen?

Welche Frist gilt, hängt auch davon ab, welches Datum den Ausgangspunkt bildet. Mal zählt das Ausstellungsdatum, mal die erste oder letzte Behandlung. Fristen gehören deshalb zu einem sorgfältigen Verordnungs-Check dazu. Wer weiß, welches Datum entscheidend ist und wie die jeweilige Frist berechnet wird, prüft Fristen zuverlässig, rechnet sicher ab und vermeidet Absetzungen.

In diesem Beitrag zeigen wir Dir, von welchem Datum aus Du bei verschiedenen Fristen rund um die Heilmittelverordnung rechnest und wie Du Tages- und Monatsfristen richtig berechnest – in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

4 Fragen für Deine Fristenprüfung

Diese vier Fragen helfen Dir, Fristen systematisch zu prüfen:

  1. Welche Frist möchtest Du prüfen?
  2. Welches Datum löst diese Frist aus?
  3. Welche Regel gilt für Deinen Heilmittelbereich?
  4. Wie wird die Frist berechnet?

Welches Datum löst die Frist aus?

Bei Heilmittelverordnungen beginnen Fristen nicht immer mit demselben Ereignis. Je nachdem, welche Regelung Du prüfst, kann ein anderes Datum entscheidend sein. Besonders wichtig sind diese 3 Ausgangspunkte:

Das Ausstellungsdatum
Viele Fristen beginnen mit dem Datum, an dem die Ärztin oder der Arzt die Heilmittelverordnung ausgestellt hat. Dazu gehört beispielsweise die Frist für den regulären Behandlungsbeginn. Grundsätzlich muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Bei einem gekennzeichneten dringlichen Behandlungsbedarf sind es 14 Kalendertage. Auch bei anderen Regelungen kann das Ausstellungsdatum entscheidend sein, beispielsweise bei Blankoverordnungen oder der Frage, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. In der Logopädie beginnt die Gesamtgültigkeit der Verordnung mit dem Ausstellungsdatum.

Der erste Behandlungstermin
In der Physiotherapie beginnt die Gesamtgültigkeit regulärer Verordnungen mit dem ersten Behandlungstermin. Wie lange die Verordnung gültig ist, richtet sich nach der Zahl der verordneten Behandlungseinheiten.

Der letzte Behandlungstermin
Der letzte Behandlungstermin spielt insbesondere bei Behandlungsunterbrechungen eine Rolle. Die zulässige Dauer und die Regelungen unterscheiden sich zwischen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Prüfe deshalb, wann die letzte Behandlung stattgefunden hat und welche Unterbrechungsregel für Deinen Heilmittelbereich gilt.

Kurz gesagt:
Nicht jede Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Welches Datum zählt, hängt von der Frist ab, die Du gerade prüfst.

Kalendertage richtig zählen:
Der Ausgangstag ist Tag null

Das richtige Datum ist gefunden, jetzt geht es ans Rechnen. Bei Heilmittelverordnungen werden viele Fristen in Kalendertagen angegeben. Das bedeutet: Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit. Bei einer Tagesfrist zählst Du den Tag, an dem das auslösende Ereignis stattfindet, nicht als ersten Tag mit.

Beispiel: 28-Tage-Frist beim Behandlungsbeginn
Die Verordnung wurde am 1. Oktober ausgestellt.
1. Oktober = Tag 0
2. Oktober = Tag 1
29. Oktober = Tag 28
Die Behandlung muss also spätestens am 29. Oktober beginnen.

Achtung, Kalendertage!
28 Kalendertage sind nicht dasselbe wie 28 Arbeitstage. Wochenenden und Feiertage werden nicht übersprungen. Gerade bei der Terminplanung ist dieser Unterschied relevant.

Und wie funktionieren Monatsfristen?

Bei Monatsfristen funktioniert die Berechnung anders. Hier werden nicht einzelne Kalendertage gezählt.

Ein Beispiel:
Ist der 1. März das für die Frist maßgebliche Datum, endet eine 3-monatige Frist am 
1. Juni. Ob die Monate dazwischen 28, 30 oder 31 Tage haben, spielt keine Rolle.
Deshalb solltest Du immer zuerst darauf achten, in welcher Einheit die jeweilige Frist angegeben ist. Denn Tages- und Monatsfristen werden unterschiedlich berechnet.

Fristen prüfen statt Fristen auswendig lernen

Bei Heilmittelverordnungen gibt es weder die eine Frist, noch das eine Datum, von dem aus immer gerechnet wird. Deshalb ist es auch nicht nötig, dass Du möglichst viele Zahlen auswendig lernst. Hilfreicher ist eine feste Prüfroutine:

→ Welche Frist gilt?
→ Welches Datum zählt?
→ Welche Regel gilt für meinen Heilmittelbereich?
→ Wie muss ich rechnen?

So gehst Du auch mit unterschiedlichen Fristen systematisch um.

Wir unterstützen Dich beim sicheren Umgang mit Fristen

Wer Fristen gut im Blick hat, schafft eine wichtige Grundlage für eine korrekte Abrechnung und die vollständige Vergütung erbrachter Leistungen.

Dabei unterstützen wir Dich mit umfangreichen Wissen, praktischen Hilfen und passenden Lösungen:

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