Elektronische Heilmittelverordnung (eVO): Das müssen Heilmittelpraxen wissen
Die elektronische Heilmittelverordnung, kurz eVO, wird die Heilmittelverordnung auf Papier ablösen. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie ist sie damit ein wichtiges Zukunftsthema.
In diesem Beitrag findest Du die wichtigsten Fakten: was die eVO ist, welche gesetzlichen Vorgaben derzeit gelten und welche Termine Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer im Blick behalten sollten.
Was ist die elektronische Heilmittelverordnung?
Die elektronische Heilmittelverordnung ist die digitale Form der bisherigen Papier-Heilmittelverordnung. Das heißt, Ärztinnen und Ärzte stellen die Verordnung dann elektronisch aus. Die Verordnungsdaten stehen digital zur Verfügung und werden elektronisch verarbeitet. Dabei geht es um mehr als eine digitale Version des heutigen Muster 13. Mit der eVO entsteht ein elektronischer Verordnungsprozess, der die Beteiligten im Gesundheitswesen digital miteinander verbindet. Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet dafür die technische Grundlage.
Damit ist die eVO ein weiterer Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Wann kommt die elektronische Heilmittelverordnung?
In Sachen eVO-Starttermin ist die Lage derzeit etwas unübersichtlich. Denn was aktuell im Gesetz steht und was geplant ist, stimmt nicht überein. Im geltenden § 360 SGB V ist für die elektronische Heilmittelverordnung weiterhin der 1. Januar 2027 vorgesehen. Dieser Zeitplan lässt sich nach dem derzeitigen Entwicklungsstand nicht halten. Deshalb soll die verpflichtende Nutzung der eVO verschoben werden. Der Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht dafür den 1. Juni 2029 vor. Diese Änderung ist jedoch noch nicht beschlossen.
Das bedeutet: Im geltenden Gesetz steht derzeit noch 2027, geplant ist die verpflichtende Nutzung der eVO ab Juni 2029.
Davon zu unterscheiden ist die TI-Anschlusspflicht für Heilmittelerbringer: Nach geltendem Recht müssen Heilmittelpraxen ab 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Was brauchen Heilmittelpraxen für die eVO?
Damit Heilmittelpraxen elektronische Heilmittelverordnungen empfangen und verarbeiten können, benötigen sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Sie bildet die digitale Infrastruktur für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen.
Neben der TI-Anbindung ist eine Praxissoftware Voraussetzung, die die eVO unterstützt. Welche konkreten technischen Anforderungen für die eVO gelten werden, steht noch nicht abschließend fest. Wir von buchner halten Dich auf dem Laufenden, unter anderem hier im Blog.
Wichtig ist: TI-Anschlusspflicht und verpflichtende Nutzung der eVO sind nicht dasselbe. Nach geltendem Recht müssen Heilmittelerbringer ab 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen sein. Die verpflichtende Nutzung der eVO ist nach aktueller Planung erst ab Juni 2029 vorgesehen.
Was bedeutet die eVO für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie?
Die eVO verändert eine wichtige Grundlage des Praxisalltags in Physiotherapiepraxen, Ergotherapiepraxen, Logopädiepraxen und Podologiepraxen: Die bisherige Heilmittelverordnung auf Papier wird durch einen elektronischen Verordnungsprozess ersetzt. Heilmittelpraxen werden damit Teil eines digitalen Austauschs zwischen den Beteiligten.
Wie dieser Prozess konkret aussehen wird und welche Abläufe sich dadurch in Heilmittelpraxen verändern, befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Wir haben bereits Einblick, Infos dazu findet Ihr demnächst hier im Blog.
Wer ist an der elektronischen Heilmittelverordnung beteiligt?
Die eVO verbindet diejenigen, die an einer Verordnung beteiligt sind. Dazu gehören die verordnenden Arztpraxen, die Versicherten und die Heilmittelerbringer sowie im weiteren Sinne die Krankenkassen.
Was steht bei der eVO bereits fest – und was noch nicht?
- Fest steht: Die Heilmittelverordnung soll elektronisch werden, gesetzlich ist die eVO bereits vorgesehen.
- Fest steht: Heilmittelerbringer müssen sich zum 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur anschließen.
- Noch nicht endgültig fest steht der Starttermin für die eVO. Das Gesetz nennt weiterhin den 1. Januar 2027. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Verschiebung auf den 1. Juni 2029 vor.
- Noch nicht endgültig fest steht die konkrete Ausgestaltung der eVO, sie befindet sich noch in Entwicklung. Einiges ist aber schon klar. Was genau, das kannst Du demnächst hier im Blog nachlesen.
Und klar ist die Richtung: Die Heilmittelverordnung wird digital.
Gesetzesquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__360.html
Für Heilmittelpraxen heißt es zunächst, die gesetzlichen Termine und die weitere Entwicklung der eVO im Blick zu behalten und sich auf die Telematikinfrastruktur vorzubereiten.
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