Videokurs

Mit Gültigkeitsfristen bei Ergo-Verordnungen spielend umgehen

Mit Gültigkeitsfristen bei Ergo-Verordnungen spielend umgehen

So meisterst Du den Fristendschungel ganz ohne Absetzungen

Die Sache ist so: Eine Ergotherapie-Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen wird. Eine Verordnung wird auch ungültig, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unbegründet unterbrochen wird. Auf den ersten Blick sieht das einfacher aus, als es in der Praxis ist.

Der geltende Ergotherapie-Versorgungsvertrag sieht viele Ausnahmen vor – ein großer Vorteil für die gute Patientenversorgung. Nachteil: Das macht die korrekte Arbeit mit Verordnungen in der Praxis unübersichtlich. Denn wann gelten welche Ausnahmen? Wenn Du hier falsch vorgehst, drohen Absetzungen.

Der Videokurs sorgt für Klarheit

Er liefert Dir alle Infos, die Du brauchst, um mit den Fristen bei Verordnungen korrekt umzugehen. Er beantwortet Fragen wie:

  • Wann genau gelten Ausnahmen?

  • Unter welchen Umständen darfst Du tatsächlich mehr als 28 Tage zwischen dem Ausstellungsdatum und dem ersten Behandlungstermin verstreichen lassen?

  • Wie berechnest Du die Summe von 70 Kalendertagen richtig, wenn Behandlungen über die 14-Tage-Frist hinaus unterbrochen werden dürfen?

Wenn Du und Dein Team endlich Klarheit haben wollt, ist dieser Videokurs die Lösung! Anhand von konkreten Beispielen erfährst Du alles zum Thema Fristen. Danach bist Du bestens informiert, gehst sicher mit Fristen um und weißt, wie Du Dich gegen Krankenkassen wehrst, wenn es zu unberechtigten Absetzungen kommt.

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