Allgemeine Datenschutzerklärung für Therapiepraxen, DIN A4, 50 Blatt - Alle Fragen

Allgemeine Datenschutzerklärung für Therapiepraxen, DIN A4, 50 Blatt
Allgemeine Datenschutzerklärung für Therapiepraxen, DIN A4, 50 Blatt
Artikel-Nr.
01050
Absteigende Richtung festlegen
Frage
Muss der Pat. mir etwas unterschreiben, dass ich es ausgehändigt habe? Wenn ich es ja nur Abgebe habe ich ja gar kein Nachweis das der Pat. es bekommen hat oder?
Vielen Dank
Antwort
Mit diesem Formular kommen Sie lediglich Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht nach. Sie informieren den Patienten darüber wie und warum bei Ihnen in der Praxis Daten verarbeitet werden (vgl. Art. 14, 15 DSGVO) und klären Ihn über seine Betroffenenrechte auf. Sie müssen ihn hierüber nur aufklären, der Patient muss aber nicht einwilligen, aus diesem Grund muss er das Formular auch nicht unterschreiben. Wenn Sie diesen Vorgang in Ihren Anmeldeprozess im QM-System integrieren, dann genügt dies.
Die Datenschutzerklärung ersetzt aber keine Einwilligung in Datenweitergabe an Dritte.Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team
Frage
Das Formular für den Datenschutz ist dieser auch in Österreich gültig?
Antwort
Die Datenschutzerklärung wurde in Anlehnung an die DSGVO für den deutschen Markt entworfen.Es kann also sein, falls es für Österreich abweichende Besonderheiten gibt, dass diese nicht berücksichtigt sind.Herzliche Grüße, Ihr buchner-Team

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