Welche Absetzungen werden hier bearbeitet?

Aktuell werden hier alle Rechnungskürzungen bearbeitet, die für eine Therapie-Praxis im Rahmen der Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen auftreten können.

Meine Verordnung wurde einbehalten? Kann man trotzdem gegen die Absetzung vorgehen?

Auf jeden Fall! Ob im Rahmen der Rechnungskürzung die Verordnung mit zurückgeschickt wird oder nicht spielt für den Erfolg der Absetzungsbearbeitung keine Rolle. Schicke uns einfach die Begründung der Kasse für die Absetzung und alle Daten, die Du möglicherweise noch von der Verordnung hast, z.B. eingescannte Kopie, Ausdruck aus der EDV etc. Eine Prüfung ist für Dich kostenlos, Du kannst nur gewinnen.

Ich verstehe gar nicht, warum die Kasse die Rechnung gekürzt hat? Kann ich das trotzdem von Euch prüfen lassen?

Ja, wir brauchen nur die Begründung der Kasse und die Informationen zur Verordnung, dann können wir prüfen und Dir sagen, ob es sich lohnt gegen die Absetzung vorzugehen oder nicht. Du musst deswegen nicht unbedingt in die Details der Verordnungsbürokratie einsteigen.

Warum habe ich eine Chance, dass ich an mein Geld herankomme, das die Kasse von der Rechnung abgesetzt hat?

Viele Rechnungsprüfungen bei Krankenkassen werden von externen Dienstleistern durchgeführt, die über wenig Wissen hinsichtlich der Heilmittel-Richtlinien und der Rahmenverträge verfügen. Deswegen werden dort immer wieder viele Fehler gemacht. Das sind deutlich mehr als 80% der Rechnungskürzungen ohne vertragliche Grundlage.

Meine Rechnungskürzung ist schon ein bisschen her? Kann ich Euch die Unterlagen trotzdem noch zur Prüfung schicken?

Die Absetzung durch die Krankenkassen kann man problemlos für die letzten 9 Monate in Frage stellen. In ganz besonderen Fällen lassen sich auch noch länger zurückliegende Fälle bearbeiten. Im Zweifel schicke uns einfach Deine Unterlagen und wir sagen Dir, was geht.

Gibt es Garantien dafür, dass ich an mein Geld komme?

Leider gibt es keine Garantien für den Erfolg unserer Arbeit. Wir garantieren Dir lediglich, im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen, die Kosten der Prüfung zu übernehmen. Das gilt auch, wenn das Verfahren vor einem Sozialgericht verloren werden sollte.

Ich habe über ein Abrechnungszentrum abgerechnet, kann ich meine Absetzung trotzdem von Euch bearbeiten lassen?

Natürlich arbeiten wir für jeden Therapeuten, der Absetzungs-Stress mit seiner Krankenkasse hat. Für unsere kostenlose Prüfung ist es vollständig egal, über wen, welches Computersystem und zu welchen Bedingungen Du abrechnest. Wir brauchen von Dir nur die Absetzungsbegründung bzw. den Absetzungsbescheid der Krankenkassen und am besten eine Kopie der Verordnung. Dann können wir kostenlos prüfen und Dir sagen, ob und wie Du an Dein Geld kommst.

Was passiert mit meinen Daten?

Alle Deine Daten werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung werden Deine Daten nur an Vertragsrechtsanwälte weitergeleitet, wenn dies notwendig und durch Dich autorisiert ist.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, ist das ein Problem?

Eine Rechtschutzversicherung ist keine Voraussetzung, um unseren Service nutzen zu können. Meistens springen bei solchen Fragestellungen die Rechtsschutzversicherungen ohnehin nicht ein. Wir werden ausdrücklich gemäß unseren Nutzungsbedingungen Deine Absetzung kostenlos prüfen. Du gehst mit einem Prüfauftrag auch ohne Rechtsschutzversicherung keine Zahlungsverpflichtung ein.

Wie lange dauert eine Prüfung? Wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?

Ein Prüfergebnis hängt maßgeblich davon ab, ob uns alle Informationen vorliegen. Sobald alle Informationen vorliegen benötigen wir in der Regel nur wenige Tage, um Dir das Ergebnis unserer Prüfung mitzuteilen.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ohne vertragliche oder rechtliche Grundlage gekürzt hat?

Wenn die Krankenkasse ungerechtfertigt gekürzt hat, übernehmen wir für Dich das Verfahren auf eigene Rechnung. Die Krankenkasse wird aufgefordert zu zahlen, danach wandert der Vorgang zum zuständigen Sozialgericht.

Was passiert, wenn wir den Fehler selbst in der Praxis verursacht haben, weil wir nicht aufgepasst haben?

Dann wird das Ergebnis unserer Prüfung eine Aussage dazu sein, ob der Fehler heilbar ist oder nicht. Und Du kannst überlegen, ob Du Unterlagen zur Heilung des Fehlers benötigst oder nicht.

Was passiert, wenn eine Absetzung nicht anzufechten ist?

Ganz wenige Absetzungen sind leider berechtigt, dann kann man die betreffende Verordnung auch nicht heilen, sondern muss sich überlegen, wie man in Zukunft solche Fehler vermeidet. Unsere Prüfung ist auch in solchen Fällen kostenlos für Dich!

Wenn die Absetzung vor das Sozialgericht geht, kann ich mir dann den Anwalt selbst aussuchen?

Das ist nicht möglich. Wir arbeiten ausschließlich mit unseren Vertragsanwälten zusammen. Dein Anwalt kann jedoch überlegen, ob er Vertragsanwalt bei uns werden will.

Warum bietet Ihr diesen Service kostenlos an?

Wir haben eine sehr umfassende Wissensdatenbank mit deren Hilfe wir die Prüfung von Absetzungen sehr einfach und effizient durchführen können. Viele Praxisinhaber in Deutschland sind bereits Nutzer dieser Wissensdatenbank und nutzen diese Informationen, um sich erfolgreich gegen Absetzung zu wehren (up|plus). Manche Praxen scheuen sich, ein up|plus – Abonnement abzuschließen. Diese Praxen bieten wir die kostenlose Prüfung an, um trotzdem gegen die Absetzungen vorgehen zu können. Wenn man nur eine Absetzung im Monat hat, lohnt sich das up|plus Abonnement.

Warum kosten die Unterlagen zur Heilung eines bestimmten Fehlers Geld, wenn ich kein Mitglied von up|plus bin?

Für jede Anleitung zur Heilung eines festgestellten Fehlers berechnen wir eine Aufwandpauschale in Höhe von z. Zt. 19,90 Euro zzgl. MwSt. an die Praxis. Du musst diese Anleitung aber auch nicht nutzen, dann fällt auch keine Aufwandpauschale an.

up|plus-Kunden erhalten die Unterlagen kostenfrei.

Mehr zu up|plus erfahren

up|plus-Kunden erhalten diese Anleitung zur Heilung von ungültigen Verordnungen selbstverständlich kostenlos.

Die Anleitungen zur Heilung von ungültigen Verordnungen werden regelmäßig auf den aktuellen Rechtsstand gebracht und jeweils durch Musterbriefe und Checklisten ergänzt. Da die Krankenkassen ihre Argumentation regelmäßig ändern, müssen diese Anleitungen ebenfalls regelmäßig aktualisiert werden.

Mehr zu up|plus erfahren

Was kosten mich eure Anwälte, wenn es vor das Sozialgericht geht?

Die Prüfung durch unserer Vertragsanwälte ist für Dich grundsätzlich kostenlos. Die Auftragserteilung einer Aktenprüfung auf Basis unserer kostenlosen Vorprüfung erfolgt durch uns, daher werden auch die Kosten von uns übernommen. Im Falle einer positiven Einschätzung werden alle weiteren laufenden Kosten, gemäß unseren Nutzungsbedingungen, von uns übernommen.

Entstehen Kosten für mich, wenn das Verfahren vor dem Sozialgericht nicht gewonnen wird?

Sollte Dein Verfahren vor dem Sozialgericht nicht erfolgreich sein, werden alle entstandenen Verfahrenskosten, gemäß unseren Nutzungsbedingungen, übernommen.

Können Folgekosten entstehen?

Grundsätzlich entstehen für Dich keine Anwalts- oder Gerichtskosten. Wenn eine Verordnung korrigiert, also „geheilt“ werden muss, dann kannst Du gegen eine Kostenpauschale eine Anleitung zur Heilung des jeweiligen Fehlers erwerben. Musst Du aber nicht. Die Prüfung ist trotzdem kostenlos!

Welche Daten benötigt ihr von mir zur kostenlosen Prüfung?

Um die Rechtsmäßigkeit einer Rechnungskürzung beurteilen zu können, benötigen wir die vollständigen Daten. Dazu gehören im Einzelnen:

Kontaktdaten: Wir benötigen Deinen Namen und Deine aktuelle E-Mail-Adresse, um Dich über den laufenden Stand Deines Falles informieren zu können. Personenbezogenen Daten: Deine personenbezogene Daten benötigen wir, um im Falle einer anwaltlichen Vertretung vor dem Sozialgericht die Zusammenarbeit zwischen Dir (als Kläger/Auftraggeber), den Vertragsanwälten und uns (als Prozessfinanzierer) dokumentieren zu können. Deine Adresse benötigen wir zur Übersendung von Unterlagen. Erreichbarkeit: Für kurzfristige Rückfragen benötigen wir Deine Telefonnummer, um z.B. fehlende Dokumente etc. anfordern zu können.

Ich habe einen Fehler bei meinen Daten gemacht, was soll ich jetzt machen?

Kein Problem, melde Dich einfach noch einmal mit den richtigen Daten an.

Was ist eine Bestätigungs-Mail? Und wie lange dauert es, bis ich sie bekomme?

Eine Bestätigungs-Mail ist eine E-Mail, mit der wir überprüfen, ob Du unter der von Dir angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar bist. Wenn Du den Link darin anklickst, registrieren wir das und wissen, dass wir Dich so auch erreichen können. Die Bestätigungs-Mail sollte nach spätestens 5 Stunden bei Dir angekommen sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann wirf bitte einen Blick in Deinen Spam – Ordner.

Ich habe keine Bestätigungs-Mail bekommen, was ist passiert?

Bitte überprüfe Deinen SPAM-Ordner. Es kann passieren, dass Bestätigungs-Mails irrtümlich dort abgelegt werden. Wenn Du dort nicht fündig wirst, melde Dich bitte erneut an. Solltest Du dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melde das Problem bitte über das Kontaktformular.

Warum wird im Falle einer Vertretung vor dem Sozialgericht die Vollmacht für den Vertragsanwalt im Original benötigt?

Die Vertragsanwälte müssen in der Lage sein, die anwaltliche Vertretungsberechtigung auch vor Gericht dokumentieren zu können. Dieses geschieht durch Vorlage der Originalvollmacht.

Ich habe unvollständige Daten eingereicht, was jetzt?

Schicke einfach die fehlenden Daten unter Angabe der Ticket-Nummer hinterher. Du findest unsere Daten auf der Kontaktseite.

Kann ich auch für andere Praxen Unterlagen einreichen?

Nein, jeder Zugelassene kann nur für sich selbst eine Prüfung der Rechnungskürzung veranlassen. Nur dann werden die Nutzungsbedingungen wirksam. Wenn Du diese Aufgabe gern an einen Mitarbeiter delegieren willst, empfiehlt sich der Abschluss eines up|plus – Abonnements. Dann können auch Mitarbeiter im Auftrag des Zugelassenen aktiv werden.


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Sende uns eine E-Mail. Wir helfen Dir gerne persönlich weiter.