Nutzungsbedingungen
§ 1 Leistungsbeschreibung
Die buchner consulting gmbh (im Folgenden absetzung.de) übernimmt für Dich die Prüfung von Rechnungskürzung durch Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Finanzierung der gerichtlichen Durchsetzung von unberechtigten Rechnungskürzungen durch die GKV.
Du versicherst uns,
- dass Du die oben genannten Ansprüche nicht an Dritte abgetreten hast;
- dass Du keinen anderen mit Ausnahme unseres Vertragsanwaltes mit der Durchsetzung der von Dir bei der Online-Anmeldung genannten Rechnungskürzungen beauftragt hast;
- dass Du uns die zur Beurteilung Deines Falls in tatsächlicher Hinsicht wesentlichen Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß übermittelt hast.
Unsere Dienstleistung beinhaltet nach unserem pflichtgemäßen Ermessen Maßnahmen wie beispielweise:
- wir prüfen die von Dir vorgelegten Fälle daraufhin, ob die Kürzung rechtmäßig erfolgt ist oder nicht; diese Prüfung ist kostenlos,
- wir teilen Dir das Ergebnis unserer Prüfung mit und zeigen auf, ob und wenn möglich welche Handlungsoptionen bestehen, den gekürzten Betrag noch einzufordern,
- wir bieten Dir eine Anleitung zur Korrektur von heilbaren Fehlern, die durch Dich verursacht worden sind,
- wir bieten Dir bei Fehlern durch die GKV an, Deinen Anspruch gegebenenfalls durch einen unserer Vertragsanwälte vor dem Sozialgericht durchzusetzen,
- wir übermitteln und aktualisieren (soweit erforderlich und möglich) die uns übergebenen Unterlagen und Informationen an unsere spezialisierten Vertragsanwälte,
- und falls erforderlich stellen wie Dich wie unter § 6 näher beschrieben von den Kosten der Vertragsanwälte und eines gerichtlichen Verfahrens frei.
Als Inkassodienstleister und Prozessfinanzierer übernehmen wir nicht selbst die Vertretung Deines Falles vor Gericht. Wir empfehlen Dir bei hinreichenden Erfolgsaussichten die Beauftragung
eines Vertragsanwaltes (Anwaltsbeauftragung) zur weiteren Durchsetzung Deiner Forderung. Beauftragst Du die empfohlenen Vertragsanwälte, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Dir und unserem Vertragsanwalt zustande. Wir verpflichten uns hiermit, Dich von den Kosten dieses Vertragsanwaltes nach der Regelung in § 6 freizustellen. Du gestattest uns, dem Vertragsanwalt
Zugriff auf Deine Daten zu gewähren und erlaubst ihm, uns über den Verlauf der Angelegenheit umfänglich zu informieren. Du ermächtigst ihn, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit
diesem Auftragsverhältnis für Dich entgegenzunehmen.
Wenn Du den von uns empfohlenen Anwalt nicht beauftragst, sind wir berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist (mind. 3 Tage) zu kündigen.
§ 2 Auftragserteilung
Die Erteilung eines Auftrages an uns durch Dich erfolgt per Online-Anmeldung auf unserer Webseite. Das Angebot von absetzung.de ist unverbindlich. Du gibst daher mit der Online-Anmeldung lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Prüfung einer Krankenkassenabsetzung ab. Die von uns versandte Eingangsbestätigung und/ oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme des Angebotes. Wir nehmen Deinen Auftrag durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an. Anderenfalls gilt der Auftrag nach 90 Tagen als abgelehnt. Du bist damit einverstanden, dass wir sofort nach Vertragsschluss tätig werden und nicht den Ablauf der Widerrufsfrist nach § 312d BGB abwarten (vgl. Ziffer 3.2).
Die Anmeldung bei absetzung.de ist nur Therapeuten/ Einrichtungen, die eine Zulassung nach § 124 SGB V haben, oder solchen, die mit Zustimmung solcher Zugelassenen handeln, erlaubt. Die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben und sind umgehend schriftlich per E-Mail an kontakt@absetzung.de unter Angabe des von uns vergebenen Ticketnummer zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern. Das betrifft insbesondere die Angaben zur Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse.
Sollte sich herausstellen, dass Du uns bewusst fehlerhafte Daten angegeben hast und wir die weitere Bearbeitung aus diesem Grunde mangels Erfolgsaussichten einzustellen haben, können
wir den Auftrag kündigen.
§ 3 Mitwirkung der Praxen/Kunden
Du unterstützt uns bei der Durchsetzung Deiner Forderung. Du stellst uns und unseren beauftragten Vertragsanwälten insbesondere die zur Bearbeitung Deines Falls erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, vorhandene Absetzungsbescheide, vorherige Korrespondenz mit der Krankenkasse) auf Nachfrage zur Verfügung. Du bist verpflichtet, uns
und unsere beauftragten Vertragsanwälte unverzüglich zu informieren, wenn Du Post seitens der Abrechnungsstellen/ Krankenkassen erhältst oder diese mit Dir in Verbindung tritt. Solltest Du uns nach Aufforderung die angeforderten Unterlagen/Informationen nicht zeitnah übermitteln, sind wir berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist (mind. 7
Tage) zu kündigen.
Ab dem Zeitpunkt unserer Beauftragung hast Du sämtliche Verhandlungen/ Korrespondenz mit der Krankenkasse zu unterlassen, soweit wir Dich dazu nicht direkt auffordern. Du darfst
während unserer Tätigkeit die jeweilige Absetzung/ Rechnungskürzung keiner weiteren Stelle (z. B. einem anderen Anwalt) zur Durchsetzung übergeben und darfst auch selber keine eigenen gerichtlichen Schritte einleiten. Die Krankenkasse musst Du auf Nachfrage darauf hinweisen, dass die weitere Rechtsdurchsetzung ausschließlich bei dem beauftragten Vertragsanwalt liegt.
Erkennst Du nach Vertragsschluss und im weiteren Verlauf unserer oder der anwaltlichen Tätigkeit, dass die uns übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, musst Du die uns erteilten Informationen unverzüglich vervollständigen bzw. berichtigen.
§ 4 Kosten für den Praxen/ Kunden
Die Leistungen von absetzung.de sind für Kunden grundsätzlich kostenfrei. Lediglich für die Anleitung zur Heilung von Verordnungsfehlern wird eine Aufwandspauschale von z. Zt. 19,90 Euro
zzgl. MwSt. erhoben. Der Bezug dieser Anleitung ist jedoch optional.
§ 5 Kosten der Vertragsanwälte/ Kosten eines Rechtsstreites
Sollte die Durchsetzung Deiner Forderung nach vollständiger Zahlung auch nach Heilung möglicher Fehler, trotz Anwaltsbeauftragung und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Verhandlung nicht erfolgreich sein, stellen wir Dich von den Kosten aus der Anwaltsbeauftragung und im Fall des Unterliegens im Rechtsstreit auch von Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten frei (Kostenfreistellungszusage).
Soweit Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung übernehmen selbstverständlich wir.
Bei erfolgreicher außergerichtlicher Klärung oder erfolgreichem Einforderung der Rechnungskürzung hat die Krankenkasse die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen (Verzugsschadensanspruch/
prozessualer Kostenerstattungsanspruch).
Die außergerichtliche und gerichtliche Einforderung der Rechnungskürzung sind Schritte der Rechtsverfolgung (Verfahrensschritte). Wir sind nicht verpflichtet, weitere Verfahrensschritte
über die Freistellungszusage nach § 5 zu finanzieren (Prozessfinanzierung), wenn wir dem weiteren Verfahrensschritt keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimessen oder diesen für wirtschaftlich nicht sinnvoll halten. Dies ist typischerweise der Fall, wenn uns im Lauf der Rechtsdurchsetzung Umstände bekannt werden, aufgrund derer wir die Erfolgswahrscheinlichkeit
(Prozessrisiko) anders bewerten als bei Empfehlung der Vertragsanwälte oder Einleitung eines Verfahrensschritts. Beispielsweise: Gerichts- oder Behördenentscheidungen, die die Durchsetzung vergleichbarer Rechnungskürzung ganz oder teilweise ablehnen, uns bisher nicht bekannte Umstände oder Tatsachen, Rechtsprechung oder Rechtsnormen, Wegfall von Heilungs- und Beweismöglichkeiten usw.
Wenn wir die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnen, teilen wir dies Dir bzw. dem beauftragten Vertragsanwalt mit. Die bis dahin entstandenen Kosten übernehmen wir. Wenn Du ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten willst, erfolgt dies dann ohne unsere Kostenfreistellungszusage. Wenn Du dann die Einforderung der
Rechnungskürzung erfolgreich durchsetzt, hast Du die von uns bereits bezahlten Kosten zu erstatten.
Zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf die Einforderung der Rechnungskürzung, zu einer
Einspruchsrücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Rechnungskürzung bist Du nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Schlagen Gerichte oder Krankenkassen einen Vergleich
vor, werden wir uns mit Dir (ggf. vertreten durch die beauftragten Vertragsanwälte) über Vor- und Nachteile und Risiken der weiteren Auseinandersetzung beraten und versuchen, einen
Konsens zu erzielen.
Können wir uns über die Frage der Annahme eines Vergleichsangebotes nicht einigen, ist wie folgt zu verfahren:
Hältst Du den Abschluss des Vergleichs für wünschenswert, so sind wir dann, wenn wir den Rechtsstreit fortgesetzt sehen möchten, verpflichtet, sämtliche ab diesem Zeitpunkt zusätzlich
entstehenden Rechtsanwaltskosten entsprechend Abs. 1 zu übernehmen. Der Prozess wird dann fortgesetzt.
Halten wir den Abschluss des Vergleichs für wünschenswert, so bist Du dann, wenn Du den Rechtsstreit fortgesetzt sehen möchtest, verpflichtet, sämtliche ab diesem Zeitpunkt zusätzlich
entstehenden Rechtsanwaltskosten selbst zu bezahlen. Der Prozess wird dann fortgesetzt. Das weitere wirtschaftliche Risiko trägst in diesem Fall Du allein.
Du entbindest die beauftragten Vertragsanwälte unwiderruflich von der anwaltlichen Schweigepflicht, soweit es um die Übermittlung von Informationen an uns sowie deren Beurteilung und
Durchsetzung geht.
Du verpflichtest die beauftragten Vertragsanwälte hiermit, uns stets zeitnah über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten und uns alle wesentlichen Unterlagen bei Bedarf zur
Verfügung zu stellen.
§ 6 Dauer des Auftrages/ Aktenführung
Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Rechnungskürzung bezahlt ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn wir (ggf. nach Mitteilung des beauftragten Vertragsanwaltes) nach pflichtgemäßem Ermessen der weiteren Durchsetzung Deiner Forderungen keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimessen und Dich hierüber informieren.
Uns steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich Deine tatsächlichen Angaben als in wesentlichen Punkten unzutreffend erweisen sollten. Uns steht auch dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn Du die Einforderung der Rechnungskürzung auf einem anderen Weg geltend machst. Du hast in diesem Fall alle bislang angefallenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen im RVG und GKG zu tragen. Wir führen unsere Akten elektronisch. Akten über abgeschlossene Aufträge bewahren wir für Dich 12 Monate lang auf. Um unseren Aufwand zu verringern, verzichtest Du auf eine umfassende Übermittlung des gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Schriftverkehrs mit der Krankenkasse. Du entbindest uns und den eingeschalteten Vertragsanwalt von der Verpflichtung, den gesamten Schriftverkehr inhaltlich und umfassend mit Dir abzustimmen. Du hast das Recht, die Übersendung Deiner Akte gegen Erstattung einer Aufwandspauschale in papierloser Form (z. B. per E-Mail) anzufordern.
§ 7 Datenschutz
Wir verwenden Deine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Auftrages. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Schriftform und anwendbares Recht
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen.
Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Stand 21.01.2017