Heilmittelregress

Gemeinsames Problem von Ärzten und Therapeuten

Zwischen Heilmittelausgabenvolumen und den Krankheiten der Patienten gibt es keinen Zusammenhang – trotzdem haftet der verordnende Arzt, der mit seinem eigenen Honorar dafür einstehen muss, nicht mehr Heilmittelkosten durch Verordnungen zu verursachen als zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Krankenkassen vereinbart wurde.

Kein Wunder, dass Ärzte bei einer Regressandrohung durch Krankenkasse oder Prüfungsausschuss schnell Heilmittelverordnung komplett einstellen – mit erheblichen Konsequenzen für Patienten und Therapeuten.

Zwar kann man die absurde und vermutlich grundrechtswidrige Haftung des Arztes für „zu viel“ verordnete Heilmittel nicht abschaffen. Aber Arzt und Therapeut können ihre Kommunikation aufeinander abstimmen, können durch Berichte, sachgemäßen Einsatz des Heilmittelkatalogs und Regressversicherung das Risiko für den Arzt minimieren.

 

Praxistipp: Ärzte Info-Veranstaltung

Laden Sie als Therapeut verordnende Ärzte zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Heilmittel-Regress-Prophylaxe" ein, um ihnen Sicherheit und Unterstützung zu geben und falsche Zurückhaltung beim Verordnen wirkungsvoller Therapien zu verhindern und profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung.