Informationen zur Beratungsförderung
Förderung durch wen?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Wer wird gefördert?
U.a. Unternehmen der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR erzielt haben. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partner oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen
Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbs-bedingungen einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater.
Spezielle Beratungen
- Qualitätsmanagementberatungen
- Kooperationsberatungen
- Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
Darüber hinaus werden u.a. gefördert:
- Beratungen für Unternehmerinnen
- Beratungen für Migranten/-innen
Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
Erforderliche Inhalte der Beratungen
Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag Verbesserungsvorschläge konkrete Handlungsempfehlungen detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betriebliche Praxis. Die Inhalte der Beratung müssen in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin.
75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des RB Lüneburg.
Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro.
Diese Beschränkung gilt u.a. nicht für Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten/-innen.
Wie kann der Zuschuss beantrag werden?
Der Zuschuss kann nach Abschluss der Beratung bei der BAFA beantragt werden.
Alle Informationen ohne Gewähr. Stand April 2010

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